Nicht bezahlte Überstunden in Österreich: 50 % Zuschlag, Verfall und All-in
In Österreich gibt es – anders als in vielen Nachbarländern – einen gesetzlichen Zuschlag von 50 % auf Überstunden. Doch zwei Fallen kosten Beschäftigte täglich Geld: kurze Verfallsfristen und All-in-Verträge. Dieser Leitfaden zeigt, was Ihnen zusteht.
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- Nicht bezahlte Überstunden in Österreich: der komplette Leitfaden 2026In Österreich gibt es – anders als in vielen Nachbarländern – einen gesetzlichen Zuschlag von 50 % auf Überstunden. Doch zwei Fallen kosten Beschäftigte täglich Geld: kurze Verfallsfristen und All-in-Verträge. Dieser Leitfaden zeigt, was Ihnen zusteht und wie Sie es sichern.
- Nachtarbeit in Österreich: gibt es einen gesetzlichen Zuschlag?Als Nacht gilt in Österreich die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Anders als oft angenommen gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Nachtzuschlag – die Höhe ergibt sich aus Ihrem Kollektivvertrag. Wir erklären, welche Rechte das Gesetz gibt und warum die Nachtzulage ohne KV nicht beziffert werden kann.
- Sonntagsarbeit: Ersatzruhe, Zuschläge und was das Gesetz erlaubtAm Sonntag gilt grundsätzlich die Wochenendruhe von 36 Stunden. Sonntagsarbeit ist nur in gesetzlichen Ausnahmen erlaubt und begründet einen Anspruch auf Ersatzruhe. Einen gesetzlichen Sonntagszuschlag gibt es nicht – er steht nur im Kollektivvertrag. Wir erklären, was das für Ihre Ansprüche bedeutet.
- Die österreichische Lohnabrechnung lesen: Schritt für SchrittWo stehen Ihre Überstunden mit dem Zuschlag von 50 %, wo die Mehrarbeit der Teilzeit mit 25 %, und warum darf man Sonderzahlungen nicht mit Überstunden verrechnen? Ein praktischer Leitfaden, um Ihre Lohnabrechnung zu entschlüsseln – mit den drei Zeilen, die Sie zuerst prüfen sollten.
- Überstunden auf der Lohnabrechnung prüfen: die häufigsten FehlerFünf typische Fehler bei der Abrechnung von Überstunden – vom fehlenden 50-%-Zuschlag über die zu niedrige Berechnungsgrundlage bis zur nicht gedeckten Überstundenpauschale. So erkennen Sie, ob Ihre Lohnabrechnung stimmt.
- Überstundenzuschlag von 50 % berechnen: das steht Ihnen zuDer 50-%-Zuschlag auf Überstunden ist in Österreich gesetzlich (§ 10 AZG). Doch worauf genau werden die 50 % gerechnet? Dieser Ratgeber erklärt den Normallohn als Basis, das Wahlrecht bei langen Tagen und zeigt die Rechnung Schritt für Schritt.
- Kollektivvertrag und Überstunden: warum Ihr KV alles entscheidetÖsterreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber eine fast flächendeckende KV-Abdeckung. Ihr Kollektivvertrag bestimmt Normalarbeitszeit, Zuschläge, Verfallsfristen und mehr. Was das Gesetz garantiert – und was erst der KV entscheidet.
- Zeitausgleich statt Bezahlung: Ihre Rechte beim Verhältnis 1:1,5Wer Überstunden mit Freizeit abgilt, bekommt für eine Überstunde 1,5 Stunden frei – der 50-%-Zuschlag ist mitzurechnen. Eine 1:1-Vereinbarung ist unzulässig. Was gilt bei nicht verbrauchtem Zeitausgleich und am Ende des Dienstverhältnisses?
- Feiertagsarbeit: warum Sie doppelt bezahlt werden müssen (§ 9 ARG)Wer an einem der 13 gesetzlichen Feiertage arbeitet, hat Anspruch auf das Feiertagsentgelt UND das Entgelt für die geleisteten Stunden – in der Praxis eine doppelte Bezahlung. Diese Regel steht im Gesetz und gilt ohne Kollektivvertrag. Welche Feiertage zählen und was der Karfreitag heute noch ist.
- Mehrarbeit bei Teilzeit: der Zuschlag von 25 % (§ 19d AZG)Teilzeitbeschäftigte haben für Mehrarbeit einen gesetzlichen Zuschlag von 25 % (§ 19d AZG). Doch es gibt Ausnahmen – etwa Zeitausgleich 1:1 im Quartal. Wann die 25 % gebühren, wann nicht, und wie sich Mehrarbeit von echten Überstunden unterscheidet.
- 38,5 oder 40 Stunden? Wann Mehrarbeit zur Überstunde wirdDie gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden, doch die meisten Kollektivverträge legen 38,5 Stunden fest. Der 50-%-Zuschlag greift erst über der zulässigen Normalarbeitszeit. Warum die Zone 38,5 bis 40 Stunden ohne KV nicht bezifferbar ist.
- All-in-Vertrag und Überstundenpauschale: wann Sie trotzdem Geld bekommenEin All-in-Vertrag oder eine Überstundenpauschale löscht Ihren Anspruch nicht aus. Die Deckungsprüfung – im Zweifel jährlich – zeigt, ob Ihre echten Stunden das Pauschale übersteigen. Was der OGH dazu sagt und warum § 2g AVRAG die Basis oft erhöht.
- Höchstarbeitszeit: 12 Stunden am Tag, 60 in der Woche (§ 9 AZG)Seit der Reform 2018 darf die Tagesarbeitszeit 12 Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden erreichen. Wir erklären, was diese Grenzen wirklich bedeuten, warum sie keine „gratis Stunden“ sind und wo Ihr Zuschlag von 50 % beginnt.
- Ruhezeiten: 11 Stunden am Tag, 36 Stunden am WochenendeNach jedem Arbeitstag stehen Ihnen 11 Stunden ununterbrochene Ruhe zu, jede Woche 36 Stunden am Stück mit dem Sonntag. Wir erklären die Regeln des AZG und ARG – und wann eine nicht gewährte Ruhezeit im Gastgewerbe sogar in Geld ausgezahlt werden muss.
- Gleitzeit in Österreich: wann Mehrstunden zu Überstunden werdenIn Gleitzeit sind nicht alle Mehrstunden gleich Überstunden. Wir erklären, warum übertragbare Gleitzeitguthaben nach § 6 Abs. 1a AZG keine Überstunden sind, wann doch ein Zuschlag entsteht – und warum Sie zuerst Ihre Gleitzeitvereinbarung verlangen sollten.
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