Kollektivvertrag und Überstunden: warum Ihr KV alles entscheidet
Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber eine fast flächendeckende KV-Abdeckung. Ihr Kollektivvertrag bestimmt Normalarbeitszeit, Zuschläge, Verfallsfristen und mehr. Was das Gesetz garantiert – und was erst der KV entscheidet.
Kein Mindestlohn, aber fast überall ein KV
Anders als in vielen EU-Staaten kennt Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen sind rund 95 Prozent der Beschäftigten im Privatsektor durch Kollektivverträge abgesichert. Der Grund ist strukturell: Die Arbeitgeber sind über die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer (WKO) an die von der WKO mitunterzeichneten Kollektivverträge gebunden. Ein Betrieb kann sich der KV-Bindung also in der Regel nicht entziehen.
Für Sie heißt das: Fast immer gibt es einen KV, der Ihre Branche regelt – und dieser KV enthält Parameter, die für die Berechnung Ihrer Überstunden entscheidend sind. Ohne den passenden KV-Text lässt sich vieles schlicht nicht seriös beziffern.
Was der KV entscheidet
Der Kollektivvertrag regelt weit mehr, als viele annehmen. Zu den für Überstunden wichtigsten Punkten gehören:
- Die Normalarbeitszeit. Das Gesetz sieht 40 Stunden pro Woche vor (§ 3 AZG), doch sehr viele KV legen eine kürzere Normalarbeitszeit fest – häufig 38,5 Stunden.
- Die Zone Mehrarbeit von 38,5 auf 40 Stunden. Ob diese Stunden zuschlagsfrei sind, in Zeitausgleich 1:1 abgegolten werden oder einen reduzierten Satz erhalten, bestimmt der KV. § 19d Abs. 3c AZG bestätigt, dass diese Zone kollektivvertraglich zuschlagsfrei gestellt werden kann.
- Nacht-, Sonntags- und zusätzliche Feiertagszuschläge. Für Nacht- und Sonntagsarbeit gibt es keine allgemeine gesetzliche Grundlage – diese Zuschläge stammen aus dem KV.
- Den Divisor des Stundensatzes. Wie aus dem Monatsgehalt ein Stundensatz für die Zuschlagsberechnung wird, kann der KV eigenständig regeln (§ 10 Abs. 3 AZG lässt eine andere Berechnungsart zu).
- Die Verfallsfrist. Fast alle KV enthalten eine Verfallsklausel, meist mit einer Frist von drei bis sechs Monaten.
- Die Einbeziehung der Überstunden in die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) – auch das ist keine gesetzliche Selbstverständlichkeit, sondern KV-Sache.
Mit anderen Worten: Der KV ist der Schlüssel zu fast jeder Zahl, die über den gesetzlichen Sockel hinausgeht.
Was das Gesetz auch ohne KV garantiert
Trotz dieser Bedeutung des KV steht Ihnen ein fester gesetzlicher Sockel zu – unabhängig davon, was Ihr KV sagt und selbst dann, wenn ausnahmsweise kein KV gälte:
- +50 % Überstundenzuschlag für echte Überstunden über 40 Wochenstunden bzw. 8 Tagesstunden bei üblicher Verteilung (§ 10 Abs. 1 AZG), berechnet auf den Normallohn (§ 10 Abs. 3 AZG).
- +25 % Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte auf Mehrarbeitsstunden (§ 19d Abs. 3a AZG), außer bei Zeitausgleich 1:1 innerhalb des Quartals oder ausgeglichener Gleitzeit (§ 19d Abs. 3b).
- Doppelte Bezahlung der Feiertagsarbeit: Wer an einem der gesetzlichen Feiertage arbeitet, erhält neben dem Feiertagsentgelt auch das Entgelt für die geleistete Arbeit (§ 9 Abs. 5 ARG).
Dieser Sockel ist die Untergrenze. Der KV kann ihn nach oben ergänzen (höhere Zuschläge, zusätzliche Nacht-/Sonntagszuschläge) – nach unten unterschreiten kann er die gesetzlichen Ansprüche nicht.
So entsteht die eigentliche Logik des österreichischen Systems: Das Gesetz sichert einen festen Kern, der KV baut darauf auf. Für Ihre Bewertung heißt das, in zwei Schritten zu denken. Zuerst der gesetzliche Sockel, der immer trägt und ohne KV bezifferbar ist. Dann die KV-Ebene, die Ihren Anspruch oft deutlich erhöht – aber nur, wenn Sie den passenden Text und die richtige Jahresversion zur Hand haben. Wer beide Ebenen sauber trennt, vermeidet zwei Fehler zugleich: den gesetzlichen Anspruch zu unterschätzen und KV-Zuschläge zu behaupten, die sich nicht belegen lassen.
Wo Sie den Text Ihres KV finden
Kollektivverträge sind nicht im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Die zwei zentralen Quellen sind:
- kollektivvertrag.at – das Portal von ÖGB und Arbeiterkammer mit Texten und Lohntabellen;
- wko.at – die Texte auf Arbeitgeberseite.
Ein wichtiger Hinweis: KV werden in der Regel jährlich neu verhandelt. Ein Zuschlagssatz oder eine Verfallsfrist gilt immer nur für die jeweilige Vertragsperiode. Achten Sie deshalb stets auf die Jahresversion des Textes. Wer einen KV-Parameter ohne die konkrete Fassung und das Jahr anwendet, riskiert, mit veralteten Zahlen zu rechnen.
Die Grundregel für jede seriöse Berechnung lautet daher: Kein KV-Parameter – weder Normalarbeitszeit unter 40 Stunden noch Nacht-/Sonntagssatz, Divisor, Verfallsfrist oder Sonderzahlungs-Assiette – ohne den zugehörigen Text und das Jahr. Was der KV nicht belegt, bleibt beim gesetzlichen Sockel.
Cadre
Rechtsgrundlage — KV-Abdeckung und gesetzlicher Sockel
Keine gesetzliche Mindestlohnpflicht: In Österreich werden Mindestlöhne überwiegend in Kollektivverträgen geregelt; rund 95 % der Beschäftigten im Privatsektor sind durch KV abgesichert (Sozialministerium, „Mindestlohn in Österreich").
§ 10 Abs. 1 AZG: „Für Überstunden gebührt 1. ein Zuschlag von 50 % oder 2. eine Abgeltung durch Zeitausgleich."
§ 19d Abs. 3a AZG: „Für Mehrarbeitsstunden gemäß Abs. 3 gebührt ein Zuschlag von 25 %." § 19d Abs. 3c AZG: Die Zone bis zur gesetzlichen Normalarbeitszeit kann kollektivvertraglich zuschlagsfrei gestellt werden.
§ 9 Abs. 5 ARG: Wer während der Feiertagsruhe beschäftigt wird, hat außer dem Entgelt nach Abs. 1 Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt.
Quellen: Sozialministerium, „Mindestlohn in Österreich"; §§ 3, 10, 19d AZG (BGBl. Nr. 461/1969, RIS); § 9 ARG (BGBl. Nr. 144/1983, RIS). KV-Texte: kollektivvertrag.at und wko.at (nicht im RIS), jahresweise versioniert.
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