Überstunden einklagen in Österreich: Geltendmachung, AK/ÖGB und Arbeits- und Sozialgericht
Der vollständige Weg zu Ihren unbezahlten Überstunden – von der schriftlichen Geltendmachung gegen den Verfall über die kostenlose Vertretung durch AK und ÖGB bis zur Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Mit Fristen, Zinsen und Gerichtskosten.
Articles détaillés
- Überstunden beim Arbeitgeber einfordern: das Erstgespräch vorbereitenBevor Sie klagen, steht das außergerichtliche Gespräch. So bereiten Sie es vor: Aufzeichnungen anfordern, auf gesicherter Grundlage rechnen – und vor allem rechtzeitig SCHRIFTLICH geltend machen, bevor die Verfallsfrist Ihres Kollektivvertrags Ihre Ansprüche vernichtet.
- Ihre Arbeitszeitaufzeichnungen anfordern (§ 26 Abs. 8 AZG)Ihr Arbeitgeber muss Ihre Arbeitszeit aufzeichnen und Ihnen die Aufzeichnungen einmal im Monat kostenlos aushändigen. Verweigert er das oder fehlen die Aufzeichnungen, werden Verfallsfristen sogar gehemmt. So fordern Sie Ihre Aufzeichnungen richtig an – mit Musterschreiben.
- Einvernehmliche Auflösung und offene Überstunden: worauf achten?Bei der einvernehmlichen Auflösung bleiben offene Überstunden und nicht verbrauchter Zeitausgleich bestehen – sie sind auszuzahlen. Aber die Verfallsfrist läuft weiter, und eine Generalklausel im Vergleich kann alles vernichten. Worauf Sie vor der Unterschrift achten müssen.
- Überstunden einklagen in Österreich: Geltendmachung, AK und KlageDer vollständige Weg zu Ihren unbezahlten Überstunden – von der schriftlichen Geltendmachung gegen den Verfall über die kostenlose Vertretung durch AK und ÖGB bis zur Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Mit Fristen, Zinsen und Gerichtskosten.
- Die schriftliche Geltendmachung: so stoppen Sie den VerfallFast jeder Kollektivvertrag lässt Überstundenansprüche schon nach 3 bis 6 Monaten verfallen – lange vor der Verjährung. Nur eine rechtzeitige schriftliche Geltendmachung rettet Ihr Geld. So schreiben Sie sie, mit Muster.
- Klage beim Arbeits- und Sozialgericht: Ablauf und KostenWelches Gericht ist für Ihre Überstundenklage zuständig, wie läuft das Verfahren ab und was kostet es? Bis 2 500 Euro Streitwert ist die Klage gebührenfrei – der Instanzenzug und das Kostenrisiko im Überblick.
- Ohne Anwalt vor Gericht: AK und ÖGB vertreten Sie gratis (§ 40 ASGG)Vor dem Arbeits- und Sozialgericht herrscht in erster und zweiter Instanz kein Anwaltszwang. Die Arbeiterkammer und der ÖGB dürfen Sie vertreten – für Mitglieder kostenlos. Was § 40 ASGG erlaubt und wie Sie Ihr Dossier vorbereiten.
- Verzugszinsen auf Lohnforderungen: 4 % oder 10,73 %? (§ 49a ASGG)Auf offene Lohn- und Überstundenforderungen gebühren Verzugszinsen – aber wie hoch? § 49a ASGG sieht bis zu 10,73 % vor, doch bei einer vertretbaren Rechtsansicht des Arbeitgebers bleiben nur 4 %. Beide Szenarien erklärt, mit OeNB-Tabelle.
- Keine Arbeitszeitaufzeichnungen? Der Verfall wird gehemmt (§ 26 Abs. 9 AZG)Ihr Arbeitgeber führt keine Arbeitszeitaufzeichnungen oder rückt sie nicht heraus? Dann werden die Verfallsfristen nach § 26 Abs. 9 AZG gehemmt – Ihre Ansprüche erlöschen nicht so schnell. Was das Gesetz sagt und wie das Gericht mit fehlenden Belegen umgeht.
- Beweis der Überstunden: was zählt vor Gericht (§ 26 AZG, EuGH C-55/18)Wer Überstunden einklagt, muss sie grundsätzlich beweisen. Doch die Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers nach § 26 AZG und das EuGH-Urteil CCOO arbeiten für Sie – wenn Sie Ihre Stunden richtig dokumentieren. So bauen Sie eine belastbare Beweisgrundlage auf.
- Verfallsfristen im Kollektivvertrag: 3 bis 6 Monate, oft übersehenIhr Überstundenanspruch verjährt erst nach drei Jahren – doch die Verfallsklausel Ihres Kollektivvertrags kann ihn schon nach drei bis sechs Monaten vernichten. Warum die schriftliche Geltendmachung so wichtig ist und wann eine Frist unzulässig wird.
Lancer un audit gratuit
Vérifiez en 3 minutes combien votre employeur vous doit réellement.
Démarrer l'audit