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Überstunden einklagen in Österreich: Geltendmachung, AK und Klage

Der vollständige Weg zu Ihren unbezahlten Überstunden – von der schriftlichen Geltendmachung gegen den Verfall über die kostenlose Vertretung durch AK und ÖGB bis zur Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Mit Fristen, Zinsen und Gerichtskosten.

Nicolas Durand12 July 202613 Min. Lesezeit
Überstunden einklagen in Österreich: Geltendmachung, AK und Klage

Die Uhr, die Sie kennen müssen: Verfall vor Verjährung

Bevor es losgeht, das Wichtigste: In Österreich gibt es zwei Fristen, und die kürzere ist die gefährliche.

  • Verjährung: 3 Jahre. Entgeltansprüche aus dem Dienstvertrag verjähren nach § 1486 Z 5 ABGB in drei Jahren ab Fälligkeit. Unterbrochen wird die Verjährung nur durch die Klage – nicht durch einen Brief.
  • Verfall: oft nur 3 bis 6 Monate. Nahezu jeder Kollektivvertrag enthält eine Verfallsklausel: Ansprüche müssen – meist schriftlich – innerhalb weniger Monate ab Fälligkeit geltend gemacht werden, sonst erlöschen sie, lange vor der Verjährung.

Merken Sie sich das Gefälle: Der Verfall (KV) schlägt viel früher zu als die Verjährung (Gesetz). Deshalb beginnt der Weg immer mit Schritt 1.

Schritt 1: Die schriftliche Geltendmachung – sie stoppt den Verfall

Setzen Sie Ihre Forderung schriftlich auf: eine detaillierte Aufstellung nach Monaten, Stunden und Beträgen. Diese schriftliche Geltendmachung wahrt Ihren Anspruch gegen den kollektivvertraglichen Verfall. Ein Gespräch, ein Anruf, ein „ich meld mich noch" genügen nicht.

Weil die tatsächliche Verfallsfrist erst mit dem geprüften Kollektivvertrag feststeht, arbeiten Sie mit einem vorsichtigen Fenster von 3 Monaten ab Fälligkeit der jeweiligen Lohnzahlung. (Verfallsfristen unter etwa drei Monaten gelten in der Rechtsprechung als bedenklich, weil sie die Geltendmachung nicht übermäßig erschweren dürfen – aber verlassen Sie sich nicht darauf.) Senden Sie die Geltendmachung nachweisbar: eingeschriebener Brief oder E-Mail mit Nachweis.

Schritt 2: Aufzeichnungen anfordern – und den Verfall hemmen

Für die Berechnung – und als zusätzlicher Schutz – fordern Sie Ihre Arbeitszeitaufzeichnungen an. Nach § 26 Abs. 8 AZG haben Sie darauf einmal pro Monat kostenlos Anspruch (auf nachweisliches Verlangen). Der eigentliche Hebel steckt in § 26 Abs. 9 AZG: Verfallsfristen werden gehemmt, solange der Arbeitgeber die Übermittlung verweigert oder solange das Fehlen von Aufzeichnungen die Feststellung der tatsächlichen Arbeitszeit unzumutbar macht. Wer also keine Aufzeichnungen bekommt, gegen den läuft der Verfall nicht ungebremst weiter.

Schritt 3: AK und ÖGB – kostenlose Beratung und Vertretung

Bevor Sie einen Anwalt bezahlen: Als Arbeitnehmer/in sind Sie Mitglied der Arbeiterkammer. AK und ÖGB bieten Beratung und – das ist der entscheidende Vorteil – die kostenlose Vertretung vor Gericht. § 40 Abs. 1 ASGG zählt neben Anwälten ausdrücklich die „Funktionäre und Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessenvertretung oder freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung" zu den qualifizierten Personen – also die Juristinnen und Juristen von AK und ÖGB. Ein Anwalt ist in erster Instanz nicht zwingend; Sie können sich auch selbst vertreten oder – nach § 40 Abs. 2 ASGG – durch ein Betriebsratsmitglied vertreten lassen.

Bereiten Sie Ihr Dossier so auf, dass Sie es dort direkt vorlegen können: Geltendmachung, Aufzeichnungen, Lohnabrechnungen, Berechnung.

Schritt 4: Die Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht

Bringt die außergerichtliche Forderung nichts, folgt die Klage. Zuständig ist in erster Instanz das Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht (§ 50 ASGG); in Wien das eigene Arbeits- und Sozialgericht Wien. Es heißt nicht „Arbeitsgericht" schlechthin und schon gar nicht „prud'hommes" – die korrekte Bezeichnung ist Arbeits- und Sozialgericht. Erst die Klage unterbricht die dreijährige Verjährung.

Was die Klage kostet

Gute Nachricht für kleinere Forderungen: Nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG, Tarifpost 1 Anmerkung 8) sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2 500 Euro gebührenfrei. Darüber greift die Pauschalgebühr des Tarifs. Beachten Sie außerdem: Im Zivilprozess gilt „der Verlierer zahlt" – bei Verlust können Kosten der Gegenseite anfallen. Die Vergütung der fachkundigen Laienrichter trägt aber nie die Partei (§ 58 Abs. 2 ASGG).

Welche Zinsen Sie bekommen

Auf Ihre Forderung fallen Verzugszinsen an – und hier lohnt es sich, zwei Szenarien zu kennen:

  • § 49a ASGG (Arbeitsverhältnis): Basiszinssatz (am Tag nach Fälligkeit) plus 9,2 Prozentpunkte. Beim zuletzt veröffentlichten Basiszinssatz von 1,53 % ergibt das aktuell 10,73 %.
  • § 1000 ABGB (Ausnahme): Beruht der Zahlungsverzug auf einer „vertretbaren Rechtsansicht" des Arbeitgebers, gelten nur die allgemeinen 4 %.

Rechnen Sie beide Varianten – die tatsächliche Höhe hängt vom Basiszinssatz zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ab; die Zinsen werden Zahlung für Zahlung ermittelt.

Der Beweis

Ihr stärkstes Beweismittel sind die Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 AZG – und, wo sie fehlen, Ihr eigenes zeitnahes Stundenprotokoll. Gestützt wird das durch die Aufzeichnungspflicht (auch unionsrechtlich, EuGH C-55/18 vom 14.05.2019) und, bei erschwertem Nachweis durch das Versäumnis des Arbeitgebers, durch die richterliche Schätzung nach § 273 ZPO.

Der Weg auf einen Blick

  1. Schriftliche Geltendmachung (Aufstellung Monate/Stunden/Beträge) → stoppt den Verfall.
  2. Aufzeichnungen anfordern (§ 26 Abs. 8 AZG) → Hemmung nach § 26 Abs. 9 bei Verweigerung/Fehlen.
  3. AK/ÖGB → kostenlose Beratung und Vertretung (§ 40 ASGG).
  4. Klage vor dem Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht (§ 50 ASGG) → unterbricht die Verjährung.

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Der erste Schritt jedes Verfahrens ist eine belastbare Zahl. PayeMesHeures ist ein Werkzeug zur Prüfung Ihrer Arbeitszeit: Es vergleicht Ihre tatsächlich geleisteten Stunden mit Ihren Lohnabrechnungen und schätzt auf gesetzlich gesicherter Grundlage (Überstunden +50 % nach § 10 AZG, Teilzeit-Mehrarbeit +25 %, Feiertagsarbeit nach § 9 ARG), was Ihnen zustehen könnte – KV-abhängige Zuschläge werden kenntlich gemacht. Die so erstellte Aufstellung eignet sich als Grundlage für Ihre schriftliche Geltendmachung und für den Gang zur AK. Der Einstieg ist kostenlos. Starten Sie Ihre Prüfung und verschaffen Sie sich in wenigen Minuten Klarheit – bevor die Verfallsfrist Ihres Kollektivvertrags zuschlägt.

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