Verzugszinsen auf Lohnforderungen: 4 % oder 10,73 %? (§ 49a ASGG)
Auf offene Lohn- und Überstundenforderungen gebühren Verzugszinsen – aber wie hoch? § 49a ASGG sieht bis zu 10,73 % vor, doch bei einer vertretbaren Rechtsansicht des Arbeitgebers bleiben nur 4 %. Beide Szenarien erklärt, mit OeNB-Tabelle.
Zwei mögliche Zinssätze auf Ihre Lohnforderung
Für Lohnforderungen aus dem Arbeitsverhältnis kennt das Gesetz einen erhöhten Sonderzinssatz. Aber er gilt nicht immer. Vereinfacht:
- Szenario 1 – der hohe Zinssatz: Der Arbeitgeber hat schlicht nicht gezahlt. Dann gilt der Arbeits-Zinssatz nach § 49a ASGG.
- Szenario 2 – der niedrige Zinssatz: Der Arbeitgeber konnte sich auf eine „vertretbare Rechtsansicht" stützen. Dann bleiben nur die 4 % nach § 1000 ABGB.
Ein seriöses Dossier rechnet beide Szenarien durch, denn welches am Ende gilt, entscheidet das Gericht.
Szenario 1: der Arbeits-Zinssatz nach § 49a ASGG
Für Forderungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis sieht § 49a ASGG einen erhöhten Zinssatz vor. Er beträgt 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, der am Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit gilt.
Der Basiszinssatz wird von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) veröffentlicht und ändert sich mit den Leitzinsentscheidungen. Aktuell – seit dem 11. Juni 2025 – beträgt er 1,53 %. Daraus ergibt sich:
1,53 % (Basiszinssatz) + 9,2 Prozentpunkte = 10,73 % pro Jahr
Ein wichtiges Detail: § 49a ASGG friert den Basiszinssatz am Tag nach der Fälligkeit jeder einzelnen Forderung ein. Anders als bei manchen anderen Regelungen wird also nicht laufend nachjustiert – maßgeblich ist der Basiszinssatz, der galt, als die jeweilige Lohnzahlung fällig wurde.
Der Basiszinssatz der OeNB (Tabelle)
Weil sich der Basiszinssatz ändert, kommt es für jede Lohnabrechnung auf den damals geltenden Wert an. Die jüngsten Werte der OeNB-Reihe:
| Gültig ab | Basiszinssatz | → § 49a ASGG (Basis + 9,2) |
|---|---|---|
| 21.06.2023 | 3,38 % | 12,58 % |
| 20.09.2023 | 3,88 % | 13,08 % |
| 18.09.2024 | 3,03 % | 12,23 % |
| 18.12.2024 | 2,53 % | 11,73 % |
| 12.03.2025 | 2,03 % | 11,23 % |
| 11.06.2025 | 1,53 % | 10,73 % |
Für eine im Jahr 2023 fällig gewordene Überstunde kann der Zinssatz also deutlich höher liegen als für eine aus dem Jahr 2025 – jede Forderung trägt „ihren" Basiszinssatz.
Szenario 2: die 4 % bei „vertretbarer Rechtsansicht"
Der hohe Satz ist aber nicht garantiert. § 49a ASGG enthält eine Ausnahme: Beruht die Verzögerung der Zahlung auf einer „vertretbaren Rechtsansicht" des Arbeitgebers, dann gelten nur die gewöhnlichen gesetzlichen Zinsen – also 4 % pro Jahr nach § 1000 Abs. 1 ABGB.
Das kommt häufiger vor, als man meint: Wenn der Arbeitgeber in gutem Glauben eine andere – aber nachvollziehbare – Rechtsauffassung vertreten hat, etwa über die Auslegung einer Kollektivvertragsklausel oder darüber, ob überhaupt Überstunden vorlagen, wenden die Gerichte oft nur die 4 % an. Bei bloßer Zahlungsunwilligkeit oder klarer Rechtslage bleibt es dagegen beim hohen Satz.
Deshalb sollten Sie nie mit den 10,73 % als sicherer Größe rechnen, sondern beide Beträge kennen.
Zinseszinsen erst ab Klage
Noch ein Punkt zur Berechnung: Zinseszinsen – also Zinsen auf bereits aufgelaufene Zinsen – gebühren nach § 1000 Abs. 2 ABGB erst ab dem Zeitpunkt der Streitanhängigkeit, also ab Einbringung der Klage. Bis dahin verzinsen sich nur die offenen Entgeltbeträge selbst, nicht die Zinsen.
Berechnung Zahlung für Zahlung
Verzugszinsen werden nicht pauschal auf die Gesamtsumme gerechnet, sondern Lohnabrechnung für Lohnabrechnung. Für jede einzelne fällige Überstundenzahlung gilt:
- Fälligkeitstag bestimmen (meist der reguläre Lohnzahlungstermin).
- Den Basiszinssatz vom Tag danach aus der OeNB-Tabelle ablesen.
- 9,2 Prozentpunkte addieren (Szenario 1) – oder 4 % ansetzen (Szenario 2).
- Die Zinsen vom Fälligkeitstag bis zur Zahlung bzw. bis zum Urteil laufen lassen.
Diese saubere, versionierte Berechnung ist genau das, was ein Gericht sehen will – und was Ihre Forderung glaubwürdig macht.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, im Oktober 2024 wurden Ihnen 800 Euro an Überstunden nicht ausbezahlt. Fällig war der Betrag mit der regulären Lohnabrechnung. Für den Tag nach der Fälligkeit lesen Sie in der OeNB-Tabelle den damals geltenden Basiszinssatz ab – im Herbst 2024 lag er bei 3,03 %. Daraus ergibt sich im Szenario 1 (§ 49a ASGG) ein Zinssatz von 3,03 % + 9,2 = 12,23 % pro Jahr auf diese 800 Euro, gerechnet ab Fälligkeit bis zur Zahlung.
Vertritt der Arbeitgeber dagegen eine nachvollziehbare, wenn auch falsche Rechtsansicht – etwa, die betreffenden Stunden seien durch einen All-in-Vertrag gedeckt gewesen –, kann das Gericht auf Szenario 2 umschalten und nur 4 % nach § 1000 ABGB zusprechen. Über mehrere Jahre und mehrere Monatsforderungen hinweg macht dieser Unterschied schnell mehrere Hundert Euro aus. Genau deshalb sollten Sie beide Werte kennen, bevor Sie verhandeln.
Warum die Zinsen so wichtig sind
Gerade weil Überstundenansprüche oft erst nach Monaten oder Jahren geltend gemacht werden, sind die Verzugszinsen kein Nebenschauplatz. Bei einem hohen Grundbetrag und einem Zinssatz um die 10 bis 13 Prozent kann der Zinsanteil erheblich werden – er ist Teil dessen, was Ihnen zusteht, und gehört von Anfang an in jede seriöse Forderung. Vergessen Sie ihn nicht, wenn Sie Ihre schriftliche Geltendmachung formulieren.
Cadre
Rechtsgrundlage — Verzugszinsen im Arbeitsrecht
§ 49a ASGG: „Die gesetzlichen Zinsen für Forderungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis (§ 50 Abs. 1) betragen 9,2 vom Hundert pro Jahr über dem am Tag nach dem Eintritt der Fälligkeit geltenden Basiszinssatz. Beruht aber die Verzögerung der Zahlung auf einer vertretbaren Rechtsansicht des Schuldners, so sind nur die sonstigen Bestimmungen über die gesetzlichen Zinsen anzuwenden."
§ 1000 Abs. 1 ABGB: Die gesetzlichen Zinsen betragen „vier vom Hundert auf ein Jahr". § 1000 Abs. 2 ABGB: Zinseszinsen gebühren erst ab Streitanhängigkeit.
Quellen: ASGG § 49a; ABGB § 1000, RIS-Gesamtfassung; Basiszinssätze: OeNB, „Basis- und Referenzzinssätze". Der Basiszinssatz ändert sich mit den Leitzinsentscheidungen – jeweils aktuelle Werte verwenden.
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Lassen Sie beide Zinsszenarien für sich rechnen
Verzugszinsen erhöhen Ihre Forderung oft spürbar – aber nur, wenn sie korrekt und Zahlung für Zahlung berechnet werden. PayeMesHeures ist ein Werkzeug zur Arbeitszeit-Prüfung: Es vergleicht Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten mit Ihren Lohnabrechnungen, ermittelt den offenen Betrag samt 50-%-Zuschlag (§ 10 AZG) und ordnet ihn Monat für Monat mit Fälligkeitsdaten. Der Einstieg ist gratis. Starten Sie Ihre Prüfung und sehen Sie, was inklusive Zinsen zusammenkommt.
