Überstunden nicht bezahlt: ArbZG-Grenze, Mindestlohn und Nachweis
Unbezahlte Überstunden in Deutschland: ArbZG § 3 als Höchstarbeitszeit ohne Bundes-Zuschlag, 13,90 € Mindestlohn ab 2026, Zeiterfassung nach ArbSchG und Fristen.
Kurz gesagt
- Das ArbZG begrenzt die Arbeitszeit. Es enthält keinen bundesweiten Überstunden-Prozentsatz.
- Ob Überstunden bezahlt oder ausgeglichen werden, steht in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
- Ab 01.01.2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € brutto je Zeitstunde auch für Überstunden (MiLoG / BMAS).
- Die Erfassung der täglichen Arbeitszeit folgt nach dem BAG aus ArbSchG § 3 Abs. 2 Nr. 1, nicht pauschal aus dem ArbZG.
- Fristen: oft zuerst die Ausschlussfrist, daneben die dreijährige Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.
Was unbezahlte Überstunden sind
Überstunden sind die Stunden, die Sie über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinaus leisten. Ob sie angeordnet, geduldet oder betrieblich erforderlich waren, entscheidet oft darüber, ob ein Vergütungsanspruch entsteht. Fehlt die Zahlung und fehlt ein realer Freizeitausgleich, bleiben die Stunden offen.
Das ist kein Streit über eine gesetzliche Bundes-Majorierung. In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Überstundenzuschlag wie in manchen Nachbarländern. Details zur Vergütungslogik: Überstunden: Vergütung oder Ausgleich. Zur Rechenmethode: Überstunden berechnen.
ArbZG § 3: Höchstarbeitszeit, kein Zuschlag
Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Werktag meint im ArbZG-Kontext in der Regel Montag bis Samstag. Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) und das Sonntags- und Feiertagsregime stehen daneben. Die Ebenen Gesetz, Tarif und Vertrag erklärt Arbeitsrecht, Tarif und Überstunden. Homeoffice ändert die ArbZG-Grenzen nicht: Homeoffice und Arbeitszeit.
Vergütung nur aus Vertrag, Tarif oder Betrieb
Ein Zuschlag (zum Beispiel 25 %) gilt nur, wenn ihn Ihr Tarifvertrag, Ihre Betriebsvereinbarung oder Ihr Arbeitsvertrag vorsieht. Erfinden Sie keinen Branchensatz aus dem Hörensagen. Pauschale Abgeltungsklauseln sind oft streitanfällig, ersetzen aber keine Prüfung des konkreten Textes.
Ohne Zuschlagsregelung rechnen Sie zunächst mit dem normalen Stundenlohn und prüfen parallel, ob Freizeitausgleich vereinbart ist. Rechenbeispiele: Formel und Beispiele.
Mindestlohn gilt auch für Überstunden
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto je Zeitstunde (MiLoG, bestätigt durch das BMAS; nächste Stufe 14,60 € ab 01.01.2027). Dieser Satz gilt auch für geleistete Überstunden. Ein niedrigerer Stundenlohn plus „wird sich ausgleichen“ unterschreitet die gesetzliche Untergrenze.
Beispiel: 10 Überstunden à 12,00 € statt 13,90 €. Differenz 1,90 € × 10 = 19,00 € allein für die Mindestlohnlücke, noch ohne vertraglichen Zuschlag. Mindestlohn 2026 · Branchenmindestlöhne und AEntG.
Zeiterfassung: BAG über das ArbSchG
Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21) verpflichtet Arbeitgeber, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG in unionsrechtskonformer Auslegung, nicht der Satz „alles steht im ArbZG“.
§ 16 Abs. 2 ArbZG verlangt nur die Aufzeichnung der über acht Stunden hinausgehenden Arbeitszeit. Das ersetzt die umfassende Tageserfassung nicht. Elektronische Form ist noch nicht durch ein bundesweit in Kraft getretenes Spezialgesetz flächendeckend vorgeschrieben. Arbeitszeiterfassung nach dem BAG.
Fristen: Ausschluss und Verjährung
Zwei Uhren laufen oft parallel. Die Ausschlussfrist in Vertrag oder Tarif kann Ansprüche in Monaten verfallen lassen. Die gesetzliche Verjährung beträgt regelmäßig drei Jahre (§§ 195, 199 BGB) und beginnt typischerweise am Jahresende plus Kenntnis.
Verjährung von Lohnforderungen · Ausschlussfristen im Tarif oder Vertrag · Lohnklage vor dem Arbeitsgericht.
Häufige Fragen
Gibt es gesetzlich 25 % auf jede Überstunde?
Nein. Einen bundesweiten Überstunden-Prozentsatz gibt es nicht. 25 % können aus einem Tarif stammen; ohne Regelung rechnen Sie nicht mit einem erfundenen Satz.
Reicht eine mündliche Absprache „das gleichen wir aus“?
Für den Nachweis meist nicht. Halten Sie Anordnung, Stunden und den fehlenden Ausgleich schriftlich fest (Mail, Chat, Schichtplan, eigene Liste).
Gilt das auch bei Nachtarbeit?
Der Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG gilt für Nachtarbeitnehmerinnen und Nachtarbeitnehmer i.S.d. § 2 Abs. 5 ArbZG (Wechselnacht oder mindestens 48 Tage Nachtarbeit im Kalenderjahr), soweit keine tarifliche Ausgleichsregelung besteht: angemessene bezahlte freie Tage oder angemessener Zuschlag. BAG-Orientierungswerte um 25 % bzw. 30 % (Dauernachtarbeit) sind Rechtsprechung, kein gesetzlicher Prozent im ArbZG. Nachtarbeit: Gesetz und Ausgleich.
Kann ich noch im laufenden Arbeitsverhältnis vorgehen?
Ja. Ansprüche entstehen nicht erst nach der Kündigung. Die Kündigungsschutzklage ersetzt keine Lohnklage. Arbeitsgericht: Fristen und Klage.
Offizielle Quellen
- § 3 ArbZG (Höchstarbeitszeit)
- Mindestlohngesetz (MiLoG) · BMAS zum Mindestlohn
- § 3 ArbSchG · BAG 1 ABR 22/21
- § 195 BGB und § 199 BGB
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