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Illustration : Lohnklage vor dem Arbeitsgericht: nicht dieselbe Klage wie gegen die Kündigung

Lohnklage vor dem Arbeitsgericht: nicht dieselbe Klage wie gegen die Kündigung

Offene Überstunden und Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen: Zuständigkeit nach ArbGG, Unterschied zur Kündigungsschutzklage, keine Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG für die Zahlung.

Kurz gesagt

  • Für Lohn und Überstunden ist in der Regel das Arbeitsgericht zuständig (§ 2 ArbGG), nicht das Amtsgericht „für alles“.
  • Eine Lohnklage ist keine Kündigungsschutzklage. Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG gilt nur für den Angriff auf die Kündigung.
  • Für die Zahlung zählen Ausschlussfristen und die dreijährige Verjährung, nicht automatisch drei Wochen.
  • In der ersten Instanz besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang (§ 11 ArbGG). Vertretung kann trotzdem sinnvoll sein.

Zuständigkeit: Arbeitsgericht

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für bürgerliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis, über dessen Bestehen und in weiteren dort genannten Fallgruppen. Offene Überstunden, Mindestlohndifferenzen und Zuschläge nach Tarif gehören hierher.

Örtlich prüfen Sie den gewöhnlichen Arbeitsort und den Sitz des Arbeitgebers (Gerichtsfinder der Länderjustiz). Eine Klage beim unzuständigen Gericht kann verwiesen werden; bei knappen Fristen bleibt das ein Risiko. Zum Arbeitsgericht: Fristen und Vorbereitung.

Lohnklage und Kündigungsschutzklage trennen

Die Kündigungsschutzklage zielt auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Dafür läuft oft die Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Versäumen kann nach § 7 KSchG dazu führen, dass die Kündigung als wirksam gilt.

Eine Lohnklage fordert Geld. Sie erbt nicht die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG. Umgekehrt schützt die Kündigungsschutzklage die Verjährung von Annahmeverzugslohn nicht automatisch (BAG 5 AZR 509/13).

KSchG: Drei-Wochen-Frist · Verjährung und BAG 5 AZR 509/13 · Unbezahlte Überstunden.

Schritte vor und zur Klage

1. Zahlen und Belege

Stundenliste, Abrechnungen, Vertrag, Tarifauszug, Mails zur Anordnung. Rechnen Sie brutto und setzen Sie einen Zuschlag nur an, wenn er vereinbart ist. Überstunden berechnen. Mindestlohn 13,90 € ab 2026 nicht unterschreiten.

2. Geltendmachung

Viele Ausschlussfristen verlangen eine formgerechte Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber, oft lange vor der Klage. Ausschlussfristen · Tarif und Vertrag.

3. Klageantrag

Beziffern Sie den Betrag (oder eine nachvollziehbare Staffel), den Zeitraum und den Anspruchsgrund. In der Güteverhandlung sucht das Gericht oft zuerst den Vergleich. Kosten und Prozessrisiko hängen am Streitwert; Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe können helfen.

Paye Mes Heures kann Schätzungen und Dokumentenordner vorbereiten. Der DE-Simulator ist nicht so ausgereift wie der französische und ersetzt weder den Klageantrag noch die anwaltliche Fristwahrung.

Häufige Fragen

Muss ich kündigen, bevor ich Lohn einklage?

Nein. Zahlungsansprüche bestehen während und nach dem Arbeitsverhältnis. Viele warten aus praktischen Gründen. Ausschluss und Verjährung warten nicht.

Brauche ich zwingend eine Anwältin oder einen Anwalt?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich nein (§ 11 ArbGG). Bei höheren Beträgen, Tarifauslegung oder paralleler Kündigung ist Vertretung oft sinnvoll.

Reicht die Kündigungsschutzklage für offene Überstunden?

Nein. Das sind verschiedene Streitgegenstände. Die Kündigungsschutzklage hemmt die Verjährung von Annahmeverzugslohn nicht nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (BAG 5 AZR 509/13).

Was, wenn ich die drei Wochen nach der Kündigung verpasse?

Für die Wirksamkeit der Kündigung kann das nach § 7 KSchG schwer wiegen. Offene Lohnansprüche können trotzdem noch verfolgbar sein, soweit Ausschluss und Verjährung es zulassen. Das heilt die versäumte Kündigungsschutzklage nicht.

Wie schnell muss ich bei Überstunden handeln?

Lesen Sie zuerst die Ausschlussklausel, dann die Jahresende-Logik der Verjährung. Sobald Stunden fehlen, dokumentieren und geltend machen.

Offizielle Quellen

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Warten Sie nicht auf die Verjährung

Sie können Ihre Löhne grundsätzlich nur für die letzten 3 Jahre fordern — Kollektivverträge sehen oft noch kürzere Verfallsfristen vor. Jeder verstrichene Monat ist ein verlorener Monat.

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