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Branchenmindestlöhne und AEntG : berechnen Sie, was Ihnen zusteht

Allgemeiner Mindestlohn vs. Branchenmindestlohn nach AEntG: BMAS- und Zoll-Listen prüfen, Differenz in Euro rechnen, Zoll-Kontrolle und Ansprüche ohne erfundene Branchensätze.

Lena Vogt · Redaktion Arbeitsrecht · PayeMesHeures7. September 202610 Min. Lesezeit
Branchenmindestlöhne und AEntG: Wenn Ihr Tarif höher liegt als der allgemeine Mindestlohn

Auf der Abrechnung steht der gesetzliche Mindestlohn. Der Vorarbeiter sagt: „Mehr gibt es nicht, der Bund hat das so festgelegt.“ In der Kantine hören Sie etwas anderes: In Ihrer Branche gelte ein höherer Branchenmindestlohn. Beides kann gleichzeitig wahr sein. Der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist die Untergrenze. Darüber können verbindliche Branchenmindestlöhne liegen, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), über Rechtsverordnungen oder über Allgemeinverbindlicherklärungen greifen. Wer nur die 13,90 € (Stand ab 1. Januar 2026 laut BMAS) kennt und die Branchenliste übersieht, verschenkt Euro. Dieser Text erklärt den Unterschied, zeigt, wo Sie die amtlichen Sätze finden, und wie Sie eine Differenz konkret beziffern, ohne erfundene Branchentarife.

Kurz gesagt

  • Der allgemeine Mindestlohn (MiLoG) gilt bundesweit als Untergrenze; ab 1. Januar 2026 beträgt er laut BMAS 13,90 € brutto je Zeitstunde (ab 1. Januar 2027: 14,60 €).
  • In bestimmten Branchen gelten höhere verbindliche Branchenmindestlöhne (AEntG, Rechtsverordnung, ggf. Allgemeinverbindlichkeit nach dem Tarifvertragsgesetz).
  • Die aktuellen Branchensätze stehen in den amtlichen Übersichten von BMAS und Zoll, nicht in Foren und nicht in diesem Text als erfundene Tabelle.
  • Der Zoll prüft die Einhaltung vieler AEntG-/Mindestlohn-Pflichten (§ 16 AEntG und verwandte Zuständigkeiten).
  • Liegt Ihr Branchenmindestlohn über dem allgemeinen MiLo und wird er unterschritten, rechnen Sie: Stunden × Differenz = Nachforderungsbetrag.
  • Paye Mes Heures ersetzt keine Branchenzuordnung und keinen fertigen DE-Branchenrechner für jede Verordnung.

Allgemeiner Mindestlohn und Branchenmindestlohn

MiLoG: die bundesweite Untergrenze

Nach dem MiLoG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das BMAS veröffentlicht die Höhe und die Stufen. Für die Prüfung Ihres Stundenlohns ist die aktuelle Stufe maßgeblich: ab 1. Januar 2026 13,90 €, ab 1. Januar 2027 14,60 € (BMAS-Pressemitteilung und Überblick).

Der allgemeine Mindestlohn ist zwingend. Vereinbarungen, die ihn unterschreiten, sind insoweit unwirksam (§ 3 MiLoG). Das heißt aber nicht, dass 13,90 € immer „alles“ sind. Das MiLoG schließt höhere Ansprüche aus Vertrag, Tarif oder anderen Gesetzen nicht aus.

Branchenmindestlohn: höher und verbindlich für den Geltungsbereich

Branchenmindestlöhne entstehen typischerweise so:

  1. Tarifvertragsparteien vereinbaren Mindestentgelte.
  2. Diese werden über eine Rechtsverordnung nach dem AEntG (oder, je nach Fall, nach dem AÜG für die Zeitarbeit) oder über eine Allgemeinverbindlicherklärung für alle Betriebe im Geltungsbereich verbindlich.
  3. Dann gilt der Branchenmindestlohn auch für Arbeitgeber, die dem Tarifverband nicht angehören, und oft auch für entsandte Beschäftigte ausländischer Arbeitgeber.

Das AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) sichert zwingende Arbeitsbedingungen, insbesondere Entlohnung, für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Abschnitt 3 regelt tarifvertragliche Arbeitsbedingungen und Branchen; Abschnitt 4 die Pflegebranche; Abschnitt 6 die Kontrolle durch die Zollverwaltung.

Wichtig: Welcher Satz für Sie gilt, hängt am konkreten Geltungsbereich (Branche, Tätigkeit, Entgeltgruppe, Region, Zeitraum). Deshalb listet dieser Artikel keine erfundenen Branchentarife. Die verbindliche Zahl steht in der aktuellen BMAS- bzw. Zoll-Übersicht und in der zugrunde liegenden Verordnung bzw. dem Tarifvertrag.

Wo Sie die amtlichen Listen finden

BMAS: Branchenmindestlohn-Übersicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt Übersichten zu Branchenmindestlöhnen, die auf Rechtsverordnungen nach dem AEntG, auf Regelungen nach dem AÜG und auf Allgemeinverbindlicherklärungen beruhen. Dort sehen Sie, welche Branchen aktuell erfasst sind und welche Entgeltsätze für welche Zeiträume gelten.

Einstieg: BMAS-Seite „Branchenmindestlohn“ (siehe Quellen). Prüfen Sie Datum und Entgeltgruppe, nicht nur die Branchenüberschrift.

Zoll: Übersicht Branchen-Mindestlöhne

Die Zollverwaltung veröffentlicht eine Übersicht der Mindestlöhne nach dem AEntG und der Lohnuntergrenze nach dem AÜG. Das ist die Kontrollperspektive: Welche Sätze prüft der Zoll in welchem Zeitraum?

Einstieg: Zoll online, Übersicht Branchen-Mindestlöhne (siehe Quellen). Laden Sie die PDFs bzw. Tabellen für Ihre Branche herunter und vergleichen Sie sie mit Ihrer Abrechnung.

Praktischer Abgleich in fünf Schritten

  1. Branche und Tätigkeit benennen (z. B. Reinigung, Pflege, Bau-nahe Handwerke, Elektro, Zeitarbeit).
  2. In BMAS- und Zoll-Liste den aktuellen Satz für Ihre Entgeltgruppe und den Abrechnungszeitraum suchen.
  3. Mit Ihrem vertraglichen Stundenlohn und der Abrechnung vergleichen.
  4. Differenz je Stunde × gearbeitete Stunden = mögliche Unterzahlung.
  5. Bei Unklarheit zur Branchenzuordnung: Gewerkschaft, Betriebsrat oder Rechtsberatung. Falsche Selbstzuordnung kostet Ansprüche oder führt zu Fehlforderungen.

Euro-Beispiele (ohne erfundenen Branchensatz als „Gesetz“)

Die folgenden Rechnungen nutzen den allgemeinen Mindestlohn und eine angenommene Differenz, die Sie durch die Zahl aus der amtlichen Liste ersetzen.

Beispiel 1: Nur allgemeiner Mindestlohn geprüft

Sie arbeiten 160 Stunden im Monat und erhalten 13,90 €. Gegen den allgemeinen MiLo ist das auf der Untergrenze. Steht in der BMAS-/Zoll-Übersicht für Ihre Tätigkeit und Entgeltgruppe im selben Zeitraum ein höherer Branchenmindestlohn, ist die Prüfung unvollständig.

Angenommen, die amtliche Übersicht weist für Ihren Fall einen Branchenmindestlohn aus, der 1,80 € über 13,90 € liegt (also 15,70 €). Dann fehlen je Stunde 1,80 €:

160 Stunden × 1,80 € = 288 € brutto Nachforderung für diesen Monat.

Die 1,80 € sind hier nur Rechenhilfe. Ihre echte Differenz kommt aus der Liste.

Beispiel 2: Mehrere Monate und Entsendung

Monat 1: 150 Stunden, Differenz laut Liste 2,10 € → 315 €. Monat 2: 140 Stunden, gleiche Differenz → 294 €. Summe: 609 € brutto, bevor weitere verbindliche Entgeltbestandteile aus Verordnung oder Tarif hinzukommen. Prüfen Sie in der Zoll-/BMAS-Übersicht auch Zuschläge und Zulagen.

Arbeitet Ihr Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und Sie physisch in Deutschland in einer AEntG-Branche, können zwingende deutsche Bedingungen greifen. Satz und Geltungsbereich kommen aus der amtlichen Übersicht, nicht aus dem „Hörensagen der Kolonne“.

Gesetz und Kontrolle: AEntG und Zoll

Pflichten und Unabdingbarkeit

Das AEntG verpflichtet Arbeitgeber, die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren. § 8 AEntG konkretisiert Pflichten; § 9 AEntG begrenzt Verzicht und Verwirkung. Für die zivilrechtliche Durchsetzung und Gerichtsstand gibt es eigene Vorschriften (u. a. §§ 14, 15 AEntG). Parallel bleiben Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag und dem MiLoG relevant.

Zoll-Kontrolle

Nach § 16 AEntG sind die Behörden der Zollverwaltung für die Prüfung bestimmter Arbeitgeberpflichten nach § 8 AEntG zuständig, soweit sie sich auf die Gewährung von Arbeitsbedingungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4 beziehen. Der Zoll kann Unterlagen prüfen, Melde- und Dokumentationspflichten durchsetzen und Verstöße ahnden (Abschnitt 6 AEntG, einschließlich Bußgeldvorschriften).

Für Sie als Beschäftigte heißt das:

  • Eine Zollprüfung ersetzt nicht automatisch Ihre individuelle Lohnklage, kann aber Druck erzeugen und Nachweise schaffen.
  • Bewahren Sie Abrechnungen, Stundenzettel, Dienstpläne und den Arbeitsvertrag auf.
  • Bei Verdacht auf Unterschreitung: eigene Berechnung + amtliche Liste + schriftliche Nachforderung.

Verfahren: so setzen Sie den Branchenmindestlohn durch

  1. Abrechnung und Stunden sichern. PDF, Ausdrucke, Zeiterfassung, Schichtpläne.
  2. Amtliche Liste öffnen. BMAS und Zoll, passender Zeitraum, passende Entgeltgruppe.
  3. Differenz rechnen. (Branchenmindestsatz laut Liste - gezahlter Stundenlohn) × Stunden.
  4. Schriftlich fordern. Konkrete Monate, Stunden, Satz mit Quellenangabe (Verordnung/BMAS/Zoll), Zahlungsziel (z. B. 14 Tage).
  5. Ausschlussfristen und Verjährung prüfen. Kurze Verfallklauseln in Vertrag/Tarif können Ansprüche früher bedrohen als die dreijährige Verjährung.
  6. Beratung. Gewerkschaft, Betriebsrat, Anwalt für Arbeitsrecht. Bei Entsendung ggf. Beratungsangebote nach dem AEntG-Komplex.
  7. Arbeitsgericht, wenn die Nachzahlung ausbleibt (siehe Folgetext zum Verfahren).

Häufige Fallen

„Der allgemeine Mindestlohn deckt alles ab.“ Falsch, wenn für Ihre Branche ein höherer verbindlicher Branchenmindestlohn gilt.

„Ich kopiere einen Branchensatz aus einem Blog von 2023.“ Sätze ändern sich. Nur die aktuelle amtliche Übersicht zählt.

„Mein Arbeitgeber ist nicht im Verband, also gilt kein Branchensatz.“ Gerade Rechtsverordnung und Allgemeinverbindlichkeit können auch Nichtmitglieder binden.

„Netto auf dem Konto = Branchenprüfung.“ Mindestentgelte sind Brutto-Maßstäbe. Vergleichen Sie Brutto-Stundenlohn und Stunden.

„Der Zoll kommt schon, ich muss nichts tun.“ Behördliche Kontrolle und Ihr zivilrechtlicher Anspruch laufen nicht immer parallel. Fristen laufen trotzdem.

„Ich rate die Entgeltgruppe selbst und fordere den höchsten Satz.“ Falsche Gruppe schwächt die Forderung. Tätigkeit und Verordnungstext zuordnen lassen.

Was Sie als Nächstes tun können

Öffnen Sie die aktuelle BMAS- und Zoll-Übersicht zu Branchenmindestlöhnen. Markieren Sie die Zeile, die zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem Zeitraum passt. Legen Sie die letzten drei Abrechnungen daneben und rechnen Sie die Differenz in Euro. Fordern Sie fehlende Beträge schriftlich mit Bezug auf MiLoG, AEntG und die amtliche Liste.

Mit Paye Mes Heures können Sie Stunden, Abrechnungen und die Differenz zum höheren Mindestsatz strukturieren und Unterlagen für das Gespräch mit Arbeitgeber oder Beratung vorbereiten. Das ersetzt keine individuelle Rechtsberatung nach deutschem Recht, keine verbindliche Branchenzuordnung und keinen fertigen „Deutschland-AEntG-Rechner“ für jede Verordnung, sondern hilft Ihnen, allgemeinen Mindestlohn und Branchenmindestlohn sauber zu trennen.

Quellen

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