Kollektivvertrag: Normalarbeitszeit, Mehrarbeit und Verfallsfristen
Warum Ihr KV in Österreich oft entscheidet: 38,5 vs. 40 Stunden, Mehrarbeit, gesetzlicher 50-%-Zuschlag und Verfallsfristen von 3–6 Monaten — mit Branchenbeispielen.
Was der Kollektivvertrag regelt
Der Kollektivvertrag (KV) ist in Österreich oft wichtiger als das Gesetz allein: Normalarbeitszeit (häufig 38,5 statt 40 Stunden), Zuschläge über dem gesetzlichen Minimum, Durchrechnung, Gleitzeit und vor allem Verfallsfristen stehen im KV. Das AZG setzt den gesetzlichen Boden: der KV kann Sie besserstellen, aber Verfallsklauseln können Fristen stark verkürzen. Ohne KV-Text riskieren Sie, Mehrarbeit und Überstunden falsch zu qualifizieren oder eine 3-Monats-Frist zu verpassen, obwohl die Verjährung noch 3 Jahre beträgt.
Lesen Sie im KV mindestens: Normalarbeitszeit, Überstunden-/Mehrarbeitszuschläge, Zeitausgleich, Divisor für den Stundenlohn und die genaue Verfallsklausel (Form und Frist).
Mehrarbeit zwischen KV-Norm und 40 Stunden
Liegt die KV-Normalarbeitszeit bei 38,5 Stunden, sind die Stunden bis 40 oft Mehrarbeit: mit KV-eigener Regelung (zuschlagsfrei, Zeitausgleich 1:1 oder reduzierter Zuschlag). Erst darüber greift typischerweise der 50-%-Überstundenzuschlag nach § 10 AZG.
Beispiel
KV-Norm 38,5 h, Sie arbeiten 43 h, Normallohn 20 €/h. Angenommen, die Zone 38,5→40 ist zuschlagsfrei und ab 40 gilt § 10 AZG: 1,5 h Mehrarbeit ohne Zuschlag + 3 Überstunden à 20 × 1,5 = 90 €. Wer fälschlich alle 4,5 Stunden mit 50 % rechnet (4,5 × 30 = 135 €), überschätzt: wer alles ohne Zuschlag zählt, unterschätzt.
Verfallsfristen: 3 bis 6 Monate
Viele KV verlangen, Ansprüche binnen 3 bis 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Danach sind sie verfallen: obwohl die gesetzliche Verjährung 3 Jahre beträgt (§ 1486 ABGB). Das ist der häufigste Österreich-spezifische Fallstrick.
Branchen: Handel, Metall, Gastgewerbe
Handel, Metall und Gastgewerbe haben unterschiedliche Normalarbeitszeiten, Zuschläge und Verfallsregeln. Ohne den Textten KV-Text bleibt die Zone unter 40 Stunden oft unsicher.
KV Handel, Metall, Gastgewerbe. Ruhezeiten (§ 12 AZG / ARG) und Sonntagsregeln ergänzen das Bild: Ruhezeiten 11 / 36 Stunden.
Ihren KV finden
- Im Dienstvertrag oder in der Betriebsvereinbarung genannt.
- Bei Betriebsrat, AK oder unter kollektivvertrag.at / WKO-Auskunft.
- Auf der Lohnabrechnung: oft Branche oder KV-Kurzbezeichnung: siehe Lohnabrechnung lesen.
Häufige Fragen
Kann der KV unter 50 % Zuschlag gehen?
Der gesetzliche 50-%-Zuschlag für echte Überstunden nach § 10 AZG ist der gesetzliche Mindestschutz. Günstigere KV-Regelungen sind möglich; Verschlechterungen unter das Gesetz sind unzulässig.
Gilt der KV auch bei All-in?
Ja: All-in ersetzt keine Deckungsprüfung. All-in und Deckungsprüfung.
Was, wenn ich meinen KV nicht kenne?
Dann rechnen Sie vorsichtig mit den gesetzlichen Schwellen (40 h / 8 h, +50 %) und einer kurzen Verfallsfrist (oft 3 Monate), bis der KV vorliegt.
Weiterführende Artikel
- Die österreichische Lohnabrechnung lesen: Schritt für SchrittWo stehen Ihre Überstunden mit dem Zuschlag von 50 %, wo die Mehrarbeit der Teilzeit mit 25 %, und warum darf man Sonderzahlungen nicht mit Überstunden verrechnen? Ein praktischer Leitfaden, um Ihre Lohnabrechnung zu entschlüsseln, samt den drei Zeilen, die Sie zuerst prüfen sollten.
- Die schriftliche Geltendmachung: So stoppen Sie den VerfallFast jeder Kollektivvertrag lässt Überstunden schon nach 3 bis 6 Monaten verfallen, lange vor der Verjährung. Nur die schriftliche Geltendmachung rettet Ihr Geld.
- Kollektivvertrag und Überstunden: warum Ihr KV alles entscheidetÖsterreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber eine fast lückenlose KV-Abdeckung. Ihr Kollektivvertrag bestimmt Normalarbeitszeit, Zuschläge und Verfallsfristen.
- Verfallsfristen im Kollektivvertrag: 3 bis 6 Monate, oft übersehenIhr Überstundenanspruch verjährt erst nach drei Jahren, doch die Verfallsklausel im Kollektivvertrag kann ihn schon nach drei bis sechs Monaten vernichten.
- Kollektivvertrag Handel, Metall, Gastgewerbe: Arbeitszeit und ÜberstundenHandel, Metall, Gastgewerbe, IT, Transport, Reinigung: Jede Branche hat ihre eigene Normalarbeitszeit und ihr eigenes Zuschlagsregime. Ein Überblick über die wichtigsten KV-Eckwerte, immer mit dem Hinweis: Zahlen nur mit dem Text des aktuellen KV verwenden.
- 38,5 oder 40 Stunden? Wann Mehrarbeit zur Überstunde wirdDie gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden, doch die meisten Kollektivverträge legen 38,5 Stunden fest. Der 50-%-Zuschlag greift erst über der zulässigen Normalarbeitszeit. Warum die Zone 38,5 bis 40 Stunden ohne KV nicht bezifferbar ist.
- All-in-Vertrag und Überstundenpauschale: wann Sie trotzdem Geld bekommenEin All-in-Vertrag oder eine Überstundenpauschale löscht Ihren Anspruch nicht aus. Die Deckungsprüfung, im Zweifel jährlich, zeigt, ob Ihre echten Stunden das Pauschale übersteigen. Was der OGH dazu sagt und warum § 2g AVRAG die Basis oft erhöht.
- Ruhezeiten: 11 Stunden am Tag, 36 Stunden am WochenendeNach jedem Arbeitstag stehen Ihnen 11 Stunden ununterbrochene Ruhe zu, jede Woche 36 Stunden am Stück mit dem Sonntag. Wir erklären die Regeln des AZG und ARG und zeigen, wann eine nicht gewährte Ruhezeit im Gastgewerbe sogar in Geld ausgezahlt werden muss.
- Nicht bezahlte Überstunden in Österreich: der komplette Leitfaden 2026In Österreich gibt es, anders als in vielen Nachbarländern, einen gesetzlichen Zuschlag von 50 % auf Überstunden. Doch zwei Fallen kosten Beschäftigte täglich Geld: kurze Verfallsfristen und All-in-Verträge. Dieser Leitfaden zeigt, was Ihnen zusteht und wie Sie es sichern.
- Überstundenzuschlag von 50 % berechnen: Das steht Ihnen zuDer 50-%-Zuschlag auf Überstunden ist in Österreich gesetzlich (§ 10 AZG). Doch worauf genau werden die 50 % gerechnet? Dieser Ratgeber erklärt den Normallohn als Basis, das Wahlrecht bei langen Tagen und zeigt die Rechnung Schritt für Schritt.
Kostenlose Prüfung starten
Prüfen Sie in 3 Minuten, wie viel Ihr Arbeitgeber Ihnen wirklich schuldet.
Prüfung starten