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Illustration : Kollektivvertrag: Normalarbeitszeit, Mehrarbeit und Verfallsfristen

Kollektivvertrag: Normalarbeitszeit, Mehrarbeit und Verfallsfristen

Warum Ihr KV in Österreich oft entscheidet: 38,5 vs. 40 Stunden, Mehrarbeit, gesetzlicher 50-%-Zuschlag und Verfallsfristen von 3–6 Monaten — mit Branchenbeispielen.

Was der Kollektivvertrag regelt

Der Kollektivvertrag (KV) ist in Österreich oft wichtiger als das Gesetz allein: Normalarbeitszeit (häufig 38,5 statt 40 Stunden), Zuschläge über dem gesetzlichen Minimum, Durchrechnung, Gleitzeit und vor allem Verfallsfristen stehen im KV. Das AZG setzt den gesetzlichen Boden: der KV kann Sie besserstellen, aber Verfallsklauseln können Fristen stark verkürzen. Ohne KV-Text riskieren Sie, Mehrarbeit und Überstunden falsch zu qualifizieren oder eine 3-Monats-Frist zu verpassen, obwohl die Verjährung noch 3 Jahre beträgt.

Lesen Sie im KV mindestens: Normalarbeitszeit, Überstunden-/Mehrarbeitszuschläge, Zeitausgleich, Divisor für den Stundenlohn und die genaue Verfallsklausel (Form und Frist).

Warum Ihr KV alles entscheidet.

Mehrarbeit zwischen KV-Norm und 40 Stunden

Liegt die KV-Normalarbeitszeit bei 38,5 Stunden, sind die Stunden bis 40 oft Mehrarbeit: mit KV-eigener Regelung (zuschlagsfrei, Zeitausgleich 1:1 oder reduzierter Zuschlag). Erst darüber greift typischerweise der 50-%-Überstundenzuschlag nach § 10 AZG.

Beispiel

KV-Norm 38,5 h, Sie arbeiten 43 h, Normallohn 20 €/h. Angenommen, die Zone 38,5→40 ist zuschlagsfrei und ab 40 gilt § 10 AZG: 1,5 h Mehrarbeit ohne Zuschlag + 3 Überstunden à 20 × 1,5 = 90 €. Wer fälschlich alle 4,5 Stunden mit 50 % rechnet (4,5 × 30 = 135 €), überschätzt: wer alles ohne Zuschlag zählt, unterschätzt.

38,5 oder 40 Stunden.

Verfallsfristen: 3 bis 6 Monate

Viele KV verlangen, Ansprüche binnen 3 bis 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Danach sind sie verfallen: obwohl die gesetzliche Verjährung 3 Jahre beträgt (§ 1486 ABGB). Das ist der häufigste Österreich-spezifische Fallstrick.

Verfall ≠ Verjährung. Verfall aus dem KV kann Monate kosten; die 3 Jahre sind die äußere Grenze.

Verfallsfristen im KV · Geltendmachung gegen Verfall.

Branchen: Handel, Metall, Gastgewerbe

Handel, Metall und Gastgewerbe haben unterschiedliche Normalarbeitszeiten, Zuschläge und Verfallsregeln. Ohne den Textten KV-Text bleibt die Zone unter 40 Stunden oft unsicher.

KV Handel, Metall, Gastgewerbe. Ruhezeiten (§ 12 AZG / ARG) und Sonntagsregeln ergänzen das Bild: Ruhezeiten 11 / 36 Stunden.

Ihren KV finden

  • Im Dienstvertrag oder in der Betriebsvereinbarung genannt.
  • Bei Betriebsrat, AK oder unter kollektivvertrag.at / WKO-Auskunft.
  • Auf der Lohnabrechnung: oft Branche oder KV-Kurzbezeichnung: siehe Lohnabrechnung lesen.

Häufige Fragen

Kann der KV unter 50 % Zuschlag gehen?

Der gesetzliche 50-%-Zuschlag für echte Überstunden nach § 10 AZG ist der gesetzliche Mindestschutz. Günstigere KV-Regelungen sind möglich; Verschlechterungen unter das Gesetz sind unzulässig.

Gilt der KV auch bei All-in?

Ja: All-in ersetzt keine Deckungsprüfung. All-in und Deckungsprüfung.

Was, wenn ich meinen KV nicht kenne?

Dann rechnen Sie vorsichtig mit den gesetzlichen Schwellen (40 h / 8 h, +50 %) und einer kurzen Verfallsfrist (oft 3 Monate), bis der KV vorliegt.

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Warten Sie nicht auf die Verjährung

Sie können Ihre Löhne grundsätzlich nur für die letzten 3 Jahre fordern — Kollektivverträge sehen oft noch kürzere Verfallsfristen vor. Jeder verstrichene Monat ist ein verlorener Monat.

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