Leitende Angestellte, All-in und Deckungsprüfung: wann Überstunden trotzdem fällig sind
§ 1 Abs. 2 Z 8 AZG, All-in-Verträge und jährliche Deckungsprüfung: wann der 50-%-Zuschlag greift, wann nicht — und wie Sie Verfall und Verjährung (3 Jahre) im Blick behalten.
Leitende Angestellte außerhalb des AZG
§ 1 Abs. 2 Z 8 AZG nimmt leitende Angestellte und vergleichbare Personen mit maßgeblicher Entscheidungsbefugnis aus dem AZG heraus, wenn die Arbeitszeit nicht gemessen oder vorgegeben wird bzw. sie sie selbst festlegen. Dann greift der gesetzliche 50-%-Zuschlag nicht automatisch: der Status muss aber wirklich passen, nicht nur der Jobtitel „Manager“. Wer Schichten zugewiesen bekommt, stempelt oder enge Vorgaben hat, fällt häufig weiterhin unter das AZG: und damit unter § 10 (50 % Zuschlag) sowie die Höchstgrenzen von 12/60 Stunden.
Im Streit zählt die tatsächliche Organisation der Arbeit, nicht die Marketingbezeichnung im Vertrag. Dokumentieren Sie Vorgaben, Genehmigungen und erreichbare Entscheider.
All-in und Überstundenpauschale
Viele Verträge in Österreich sind All-in oder enthalten eine Überstundenpauschale. Das bedeutet nicht „unbegrenzt gratis Überstunden“. Die Rechtsprechung verlangt eine Deckungsprüfung: deckt der Pauschalanteil den gesetzlichen/KV-Wert der tatsächlich geleisteten Überstunden?
Deckungsprüfung: Rechenbeispiel
Jahresgehalt All-in 60 000 €, davon laut Vertrag 8 000 € für Überstunden. Sie leisten im Jahr 200 Überstunden à Normallohn 25 €. Gesetzlicher Wert: 200 × 25 × 1,5 = 7 500 €. Hier deckt die Pauschale (8 000 €) den Wert: kein Delta. Bei 280 Überstunden: 280 × 25 × 1,5 = 10 500 €. Delta = 10 500 − 8 000 = 2 500 € zusätzlich geschuldet (vereinfacht, ohne KV-Sonderregeln).
Die Prüfung ist typischerweise jahresbezogen. Monatsabrechnungen allein reichen oft nicht.
Beweis und Fristen
Auch bei All-in gelten Verfall (KV, oft 3–6 Monate) und Verjährung 3 Jahre (§ 1486 ABGB). Stundenlisten, Kalender, Mails und §-26-Aufzeichnungen bleiben zentral: sofern Sie nicht wirksam aus dem AZG fallen.
Grenzen: 12 / 60 Stunden und Ruhezeiten
Selbst wo das AZG greift, gelten Höchstgrenzen von 12 Stunden/Tag und 60 Stunden/Woche (§ 9 AZG) sowie Ruhezeiten. Verstöße sind auch aufsichtsrechtlich relevant: sie machen Überstunden nicht „gratis“.
Häufige Fragen
Mein Vertrag sagt „All-in: Überstunden abgegolten“. Ende?
Nein. Ohne Deckung der tatsächlich geleisteten Stunden bleibt ein Anspruch.
Bin ich leitend, nur weil ich „Teamlead“ heiße?
Nein. Es zählen Entscheidungsbefugnis und die Frage, ob Ihre Zeit gemessen/vorgegeben wird.
Gilt Gleitzeit für mich?
Wenn Sie unter das AZG fallen, ja: mit eigenen Überstundenregeln. Gleitzeit und Überstunden.
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