Aller au contenu principal
PayeMesHeures
Kostenlose Prüfung →
Besondere Situationen

Teilzeitarbeit : Mehrarbeit: was Ihnen zusteht

Teilzeit: Überstunden ab vertraglichem Pensum (OR 321c), Ferien nach OR 329a, Ferienzuschlag im Stundenlohn nur bei korrektem Ausweis. Beispiele in CHF.

Thomas Fischer · Redaktion Arbeitsrecht · PayeMesHeures7. September 20269 Min. Lesezeit
Teilzeitarbeit: Überstunden ab Pensum - und Ferienzuschlag im Stundenlohn

Sie sind zu 60 % angestellt. Die Betriebsvollzeit liegt bei 42 Stunden. In einer stressigen Woche kommen Sie auf 32 Stunden. Die Firma sagt: «Überstunden gibt es erst ab 42.» Ob das stimmt, steht nicht im Bauchgefühl der Schichtleitung, sondern in Art. 321c OR, im Vertrag und in der SECO-FAQ zu Überstunden. Parallel dazu: Im Stundenlohn taucht oft ein «Ferienzuschlag» auf der Abrechnung auf. Der ist nicht frei erfunden, aber auch kein Freipass: Ohne klaren Ausweis droht dem Arbeitgeber die Doppelzahlung, und bei regelmässigem Pensum greift das Abgeltungsverbot (Art. 329d OR) eng.

Kurz gesagt

  • Überstunden entstehen, wenn Sie über den vertraglich vereinbarten zeitlichen Umfang hinaus arbeiten (Art. 321c Abs. 1 OR). Bei Teilzeit ist das persönliche Pensum die Referenz, nicht automatisch die Vollzeit des Betriebs (SECO FAQ Überstunden).
  • Verträge dürfen regeln, dass erst Stunden über der betriebsüblichen Vollzeit eine Überstundenentschädigung auslösen; das SECO hält eine solche Vereinbarung für zulässig. Lesen Sie den Wortlaut.
  • Ohne andere schriftliche Regelung: Ausgleich durch Freizeit gleicher Dauer (Einverständnis) oder Lohn plus Zuschlag von mindestens 25 % (Art. 321c Abs. 2 und 3 OR). Schriftlich/GAV/NAV kann anders vereinbart werden.
  • Ferien auch in Teilzeit: mindestens vier Wochen pro Dienstjahr, fünf bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 329a OR). Das Pensum verkürzt die Ferienwochen nicht auf «weniger Wochen», sondern die Ferientage bzw. den Ferienlohn proportional zum Pensum.
  • Ferienlohn im Stundenlohn als %-Zuschlag: nur ausnahmsweise bei unregelmässiger Beschäftigung und nur mit klarem Ausweis in Vertrag und jeder Lohnabrechnung (SECO FAQ Ferien). «Ferien inbegriffen» reicht nicht.
    1. Monatslohn: nur wenn vereinbart/üblich/GAV; im Stundenlohn oft als Anteil ausgewiesen, wenn geschuldet. Kein gesetzlicher Automatismus für alle.
  • Dossier laut Vertrag, GAV/NAV und OR/ArG; Streit: Zivilgericht.

Recht: Pensum, OR 321c, Ferien, Zuschläge

Überstunden ab Pensum

Art. 321c Abs. 1 OR: Wird gegenüber dem zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch NAV/GAV bestimmt ist, Überstundenarbeit notwendig, so ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, soweit er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.

Für Teilzeit sagt das SECO ausdrücklich: Massgeblich ist die vertraglich abgemachte Arbeitszeit. Stunden darüber sind Überstunden. Gleichzeitig: Oft wird vertraglich festgelegt, dass erst die Überschreitung der betriebsüblichen Arbeitszeit Anspruch auf Überstundenentschädigung gibt. Eine solche Abrede ist laut SECO zulässig.

Praktische Konsequenz:

  1. Ohne Sonderklausel: 60 %-Pensum überschritten = Überstunden ab dieser Grenze.
  2. Mit Klausel «Entschädigung erst ab betriebsüblicher Vollzeit»: Stunden zwischen Pensum und Vollzeit können dennoch «Mehrarbeit» sein, aber die +25 %-Logik greift erst ab der vereinbarten Schwelle (oder es gilt Freizeitausgleich / andere Abrede).
  3. Zumutbarkeit: Bei Teilzeit oft strenger zu prüfen (andere Jobs, Betreuung).

Entschädigung: Freizeit, +25 %, Ausschluss

Art. 321c Abs. 2 und 3 OR / SECO:

  • Ausgleich durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer, wenn beide Seiten einverstanden sind (oder Vertrag das vorsieht).
  • Sonst: vereinbarter Lohn plus Zuschlag von mindestens 25 %, sofern nichts anderes schriftlich, per NAV oder GAV vereinbart ist.
  • Schriftlich kann der Zuschlag oder sogar die volle Überstundenentschädigung wegbedungen werden.

Abgrenzung Überzeit (ArG): Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (45 bzw. 50 Stunden) folgt anderen Regeln (+25 % Überzeitzuschlag grundsätzlich nicht wegbedingbar). Teilzeit-Überstunden nach OR 321c und Überzeit nach ArG sind zwei Schichten. Details: Artikel Überzeit vs. Überstunden.

Ferien in Teilzeit (OR 329a / 329d)

Art. 329a OR: Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien (fünf bis vollendetes 20. Altersjahr). Das gilt auch für Teilzeit. Wer 50 % arbeitet, erhält nicht «zwei Ferienwochen», sondern Ferien im Umfang von vier (bzw. fünf) Wochen bezogen auf die Teilzeitarbeitszeit; der Ferienlohn folgt dem üblichen Teilzeitverdienst (SECO FAQ Ferien; Praxis).

Art. 329d Abs. 2 OR: Während des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden. Ausnahme laut SECO: Teilzeit mit unregelmässigen Pensen, Ferienentschädigung zusätzlich zum Lohn, und diese Entschädigung muss im Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung speziell aufgeführt sein (Prozent oder Frankenbetrag). Der Satz «Ferien im Stundenlohn inbegriffen» genügt nicht. Fehlt der Ausweis, riskiert der Arbeitgeber eine doppelte Ferienzahlung.

Die in der Praxis häufig verwendeten Sätze für den Ferienanteil bei unregelmässigem Stundenlohn orientieren sich am gesetzlichen Ferienanspruch:

  • bei vier Ferienwochen: gängige Formel 4 / 48 = 8,33 %
  • bei fünf Ferienwochen: gängige Formel 5 / 47 ≈ 10,64 %

Das sind Berechnungsformeln aus der Ferienwochenzahl (OR 329a), keine vom Bund «erfundenen Sonderprozente». Ob der %-Zuschlag in Ihrem Fall überhaupt zulässig ist, hängt von der Unregelmässigkeit und dem korrekten Ausweis ab. Bei klar planbarem Teilzeitpensum (feste Wochentage) ist die Ausnahme eng; dann eher Ferien in natura plus Lohn während der Ferien.

Bundesgerichtspraxis hat zudem klargestellt, dass bei Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber die laufende Abgeltung über %-Zuschlag regelmässig nicht mehr gerechtfertigt ist. Für Teilzeit mit festem Pensum gilt: genau prüfen, ob wirklich «unregelmässig» im Sinn der Ausnahme vorliegt.

13. Monatslohn im Stundenlohn

Ein 13. Monatslohn ist kein automatischer OR-Anspruch für alle. Er entsteht durch Vertrag, GAV, NAV oder Übung. Ist er geschuldet und wird im Stundenlohn mitgeführt, wird in der Praxis oft ein Anteil von 1/12 (8,33 %) auf den massgeblichen Lohn ausgewiesen - wiederum nur wenn der 13. tatsächlich vereinbart ist. Erfinden Sie keinen «gesetzlichen 13.» nur weil Vollzeitkollegen einen haben; prüfen Sie Ihre Klausel.

Rechnung in CHF

Beispiel 1: Überstunden ab Pensum, +25 %

Vertrag: 60 % von 42 h = 25,2 h/Woche. Keine Klausel «erst ab Vollzeit». In einer Woche 30,2 h gearbeitet, 5 Überstunden, Stundenlohn CHF 35.00.

  • Überstundenlohn inkl. 25 %: 5 × 35.00 × 1,25 = CHF 218.75
  • Davon Zuschlagsanteil: 5 × 35.00 × 0,25 = CHF 43.75
  • Alternative: 5 Stunden Freizeitausgleich statt Geld (mit Einverständnis).

Beispiel 2: Klausel «Entschädigung erst ab betriebsüblicher Zeit»

Gleiches Pensum 25,2 h, Klausel: Überstundenentschädigung erst ab 42 h. Sie leisten 32 h.

  • Zwischen 25,2 und 32: 6,8 h Mehrarbeit. Ob und wie sie vergütet werden, steht im Vertrag (Normalstundenlohn? Zeitgutschrift? nichts?).
  • Ab 42 h greifen die Überstundenregeln der Klausel bzw. OR 321c.
  • SECO: Die Beschränkung der Entschädigung auf die betriebsübliche Schwelle ist zulässig; das ändert nichts daran, dass die Stunden dokumentiert gehören.

Beispiel 3: Monatslohn Teilzeit, Überstunden

Monatslohn bei 50 %: CHF 3'400 (Vollzeitäquivalent CHF 6'800, 42-h-Woche). Pensum 21 h. Sie leisten in einer Woche 25 h (4 Überstunden).

  • Stundenansatz grob: 6'800 / (42 × 4,333…) bzw. betriebliche Umrechnung; Annahme hier CHF 37.00/h nach Ihrer Abrechnungsmethode.
  • Mit +25 %: 4 × 37.00 × 1,25 = CHF 185.00 (sofern keine andere schriftliche Regelung).

Beispiel 4: Ferienzuschlag 8,33 % korrekt ausgewiesen

Unregelmässige Einsätze, 4 Wochen Ferienanspruch, Grundstundenlohn CHF 30.00, Vertrag und jede Abrechnung weisen +8,33 % Ferien aus.

  • Ferienanteil pro Stunde: 30.00 × 0,0833 ≈ CHF 2.50
  • Ausbezahlter Stundenlohn inkl. Ferienanteil: ≈ CHF 32.50
  • Monat mit 80 Stunden: Ferienanteil ≈ 80 × 2.50 = CHF 200.00 (zur Seite legen für Ferienzeiten ohne Einsatzlohn).

Beispiel 5: «Ferien inbegriffen» ohne Ausweis

Gleicher Fall, aber Vertrag sagt nur «Ferien im Stundenlohn inbegriffen», Abrechnung zeigt einen Einheitsstundenlohn CHF 32.50 ohne %-Zeile.

  • SECO: Ausweis mangelhaft; Risiko der Nachzahlung des Ferienlohns trotz «schon drin».
  • Orientierung Nachforderungsvolumen: z. B. Jahresbrutto der geleisteten Stunden × 8,33 % (bei 4 Wochen), abzüglich nachweisbar klar ausgeschiedener Beträge. Beispiel: CHF 28'000 Jahresbrutto × 0,0833 ≈ CHF 2'332 als Grössenordnung des streitigen Ferienanteils.

Beispiel 6: 13. Monatslohn vereinbart, Stundenlohn

Vertrag: 13. Monatslohn geschuldet, Ausweis +8,33 % auf den massgeblichen Lohn, Grundlohn CHF 30.00, Monat 90 Stunden.

  • 13.-Anteil: 90 × 30.00 × 0,0833 ≈ CHF 224.91
  • Nur geschuldet, wenn der 13. wirklich vereinbart/üblich/GAV ist.

Nachweis, Fristen, Verfahren

Sammeln Sie:

  • Vertrag mit Pensum, Überstundenklausel, Ferien-/13.-Klauseln
  • GAV/NAV
  • Arbeitszeiterfassung (Soll-Pensum vs. Ist)
  • Lohnabrechnungen mit oder ohne ausgewiesenen Ferien-/13.-Anteil
  • E-Mails zu angeordneten Mehrstunden

SECO-FAQ Überstunden und Ferien sind Orientierung. Streit: Schlichtung / Zivilgericht. Verjährung typisch fünf Jahre (Art. 128 OR). Auf entstandene Ansprüche kann nicht zum Voraus verzichtet werden (Art. 341 OR); Formulierungen «alles abgegolten» prüfen lassen.

Häufige Fallen

  1. Vollzeitgrenze statt Pensum als Überstundenstart annehmen, obwohl der Vertrag das nicht so sagt.
  2. Überstunden und Überzeit verwechseln.
  3. +25 % verlangen, obwohl schriftlich ausgeschlossen, oder umgekehrt Ausschluss annehmen, wo keiner steht.
  4. Ferienzuschlag ohne Ausweis in Vertrag und Abrechnung als erledigt betrachten.
  5. Festes Teilzeitpensum wie «unregelmässige Abrufarbeit» behandeln, nur um %-Abgeltung zu rechtfertigen.
  6. 13. Monatslohn als gesetzlichen Automatismus behandeln.
  7. Französische Teilzeit-/Heures supplémentaires-Logik 1:1 übernehmen.

Was Sie als Nächstes tun können

Schreiben Sie drei Zahlen nebeneinander: vertragliches Pensum, betriebsübliche Vollzeit, tatsächlich geleistete Stunden der letzten Monate. Prüfen Sie Überstundenzeilen und den Ferienausweis auf jeder Abrechnung.

Mit Paye Mes Heures können Sie Mehrstunden und Ferienanteile strukturieren und schätzen, laut Vertrag, GAV/NAV und OR. Es gibt keinen CH-Simulator, der französische Teilzeitregeln automatisch auf Schweizer Pensen anwendet; nutzen Sie das Tool als Dossierhilfe.


Quellen

Sie glauben, dass Sie nicht bezahlte Stunden haben?

Unser Algorithmus analysiert Ihre Arbeitszeiten und berechnet den genauen Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen schuldet.

Ähnliche Artikel