Arbeit auf Abruf : berechnen Sie, was Ihnen zusteht
Echte und unechte Arbeit auf Abruf, Annahmeverzug OR 324, Durchschnittslohn. Klar getrennt vom Pikettdienst nach ArGV 1 Art. 14-15. Keine erfundenen Prozentsätze.
Zwei Wochen lang kein Einsatz. Die SMS der Disposition bleibt aus. Auf dem Konto: nichts. Die Firma sagt: «Abruf eben, kein Einsatz, kein Lohn.» Ob das trägt, hängt davon ab, ob Sie Arbeit auf Abruf im Sinn des Obligationenrechts leisten und ob der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät (Art. 324 OR). Parallel dazu wird «Abruf» oft mit Pikettdienst verwechselt. Das sind zwei verschiedene Institute. Pikettdienst regelt die ArGV 1 Art. 14 und 15 (eli/cc/2000/243). Arbeit auf Abruf ist eine Form flexibler Beschäftigung unter dem OR, nicht derselbe Bereitschaftsdienst für Störungen und Notsituationen.
Kurz gesagt
- Arbeit auf Abruf ≠ Pikettdienst. Abruf fängt normale Schwankungen des Arbeitsvolumens auf. Pikettdienst (ArGV 1 Art. 14) ist Bereitschaft neben der normalen Arbeit für Störungen, Nothilfe, Kontrollgänge oder ähnliche Sonderereignisse (SECO).
- Echte Arbeit auf Abruf: Sie sind einsatzpflichtig, der Arbeitgeber bestimmt die Einsätze. Unechte: Einsatz nur bei beidseitigem Einvernehmen; Sie dürfen ablehnen.
- Bei echter Abrufarbeit trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko nicht beliebig auf Sie über: Fällt die Beschäftigung aus, obwohl Sie leistungsbereit sind, droht Annahmeverzug nach Art. 324 OR mit Lohnpflicht. Orientierung oft am Durchschnitt bisheriger Einsätze (Bundesgerichtspraxis / Lehre).
- Art. 326 OR (Arbeit im Stücklohn/Akkord) illustriert denselben Risiko-Gedanken: Fehlt genügend Arbeit, bleibt die Lohnpflicht nach den Verzugsregeln relevant.
- Pikettdienst: Anrechnung an die Arbeitszeit nach Art. 15 ArGV 1 (im Betrieb volle Präsenzzeit; ausserhalb in der Regel nur effektiver Einsatz plus Wegzeit). Das ersetzt nicht die Abruf-Lohnlogik nach OR 324.
- Keine erfundenen «X % Abrufpauschale» als Bundesgesetz. Was geschuldet ist, folgt aus Vertrag, gelebter Praxis, Durchschnitt und OR 324/326.
- Streit: Zivilgericht. Ansprüche laut Vertrag, GAV/NAV und OR/ArG.
Recht: Abruf (OR) klar getrennt von Pikett (ArGV 1)
Was Arbeit auf Abruf ist
Arbeit auf Abruf ist in der Schweiz nicht in einem eigenen ArG-Artikel «Zero Hours» kodifiziert. Lehre und Praxis beschreiben sie als Teilzeitform, bei der Lage und Dauer der Einsätze flexibel vom Arbeitgeber (echte Abrufarbeit) oder erst durch Einzelvereinbarung (unechte Abrufarbeit) bestimmt werden.
| Echte Arbeit auf Abruf | Unechte Arbeit auf Abruf | |
|---|---|---|
| Einsatzpflicht | Ja: Sie müssen dem Abruf Folge leisten | Nein: Einsatz nur bei Einigung; Ablehnung möglich |
| Typisches Risiko | Betriebsrisiko droht auf Sie abgewälzt zu werden | Weniger Zwang, aber oft weniger Planungssicherheit |
| Lohn ohne Einsatz | Prüfung Art. 324 OR (Annahmeverzug), oft Durchschnitt | Grundsätzlich kein Abruflohn ohne Einsatz; Ausnahmen bei gelebter Regelmässigkeit / Kündigungssituationen nach Praxis diskutieren |
| Ferien / Krankheit | OR-Regeln; Ferienlohn oft über Durchschnitt; Ausweisregeln beachten | OR-Regeln; Einzelfall |
Das Bundesgericht hat echte Abrufarbeit als zulässig anerkannt, hält aber fest: Das Unternehmensrisiko darf nicht dadurch auf Sie abgewälzt werden, dass plötzlich gar keine Abrufe mehr erfolgen. Argumentation typisch über Art. 324 Abs. 1 OR und - je nach Fall - Art. 326 OR.
Annahmeverzug Art. 324 OR und Durchschnitt
Art. 324 Abs. 1 OR: Kann die Arbeit aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, nicht geleistet werden, oder bietet er die Annahme der Arbeitsleistung nicht an, bleibt er lohnzahlungspflichtig, ohne dass der Arbeitnehmer die Arbeit nachleisten muss.
Für Abruf bedeutet das in der Praxis:
- Sie sind vertraglich gebunden und einsatzbereit.
- Der Arbeitgeber ruft Sie über eine längere Phase nicht mehr ab, ohne dass Sie die Ursache gesetzt haben.
- Dann kann Lohn auf Basis eines Durchschnitts der bisherigen Beschäftigung geschuldet sein (angemessene Referenzperiode; Gerichte prüfen den Einzelfall, Saisonalität, vereinbartes ungefähres Pensum).
Während der Kündigungsfrist ist die Linie besonders streng: Die bisher durchschnittlich geleistete Arbeit ist zuzuweisen, oder es ist der entsprechende Durchschnittslohn zu zahlen, wenn nicht abgerufen wird. Die Vorstellung «in der Kündigungsfrist einfach nicht mehr abrufen und nichts zahlen» ist nach der Praxis falsch.
Art. 326 OR (Stücklohn / Arbeit nach Aufgabe): Der Arbeitgeber muss genügend Arbeit zuweisen; kann er das nicht, greifen Regeln bis hin zur Lohnpflicht nach den Verzugsbestimmungen. Abruf ist nicht identisch mit Stücklohn, aber der Risikogedanke wird in der Rechtsprechung oft analog herangezogen.
Wichtig: Es gibt keinen bundesgesetzlichen Prozentsatz «Abruf = immer 70 % des Vormonats» oder ähnlich. Jede %-Zahl, die hier als Gesetz verkauft wird, wäre erfunden. Geschuldet wird der nach Durchschnitt und Vertrag begründete Lohn, nicht eine Fantasiepauschale.
Pikettdienst: ArGV 1 Art. 14 und 15 (andere Baustelle)
Definition (Art. 14 Abs. 1 ArGV 1): Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmer neben der normalen Arbeit für allfällige Einsätze bereit: Behebung von Störungen, Hilfe in Notsituationen, Kontrollgänge oder ähnliche Sonderereignisse.
Das SECO grenzt ausdrücklich ab: Arbeit auf Abruf dient vor allem dazu, normale Schwankungen des Arbeitsvolumens aufzufangen. Pikettdienst betrifft ausserordentliche, nicht planbare Ereignisse. Mehr Arbeitsvolumen löst nicht «Pikett» aus, sondern andere Instrumente (Überzeit, Organisation, zusätzliches Personal).
Anrechnung an die Arbeitszeit (Art. 15 ArGV 1):
- Pikettdienst im Betrieb: die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit ist Arbeitszeit.
- Pikettdienst ausserhalb des Betriebs: anzurechnen ist die Zeit, in der Sie tatsächlich zur Arbeit herangezogen werden; die Wegzeit zu und von der Arbeit zählt mit. Die blosse Rufbereitschaft zu Hause zählt in diesem Regime grundsätzlich nicht voll als Arbeitszeit.
Art. 14 Abs. 2 und 3 ArGV 1 begrenzen zudem die Piketthäufigkeit (Grundsatz: höchstens sieben Tage in vier Wochen; Ausnahme bis 14 unter engen Voraussetzungen). Das sind Arbeitsschutzregeln, keine OR-Lohnformel mit erfundenen Prozenten.
| Frage | Arbeit auf Abruf | Pikettdienst |
|---|---|---|
| Rechtsquelle Schwerpunkt | OR (Vertrag, 324, 326) | ArGV 1 Art. 14-15 (eli/cc/2000/243) |
| Zweck | flexible Einsätze / Volumenschwankungen | Störungen, Not, Sonderereignisse |
| «Lohn ohne Einsatz» | möglich über Annahmeverzug / Durchschnitt | Bereitschaft: je nach im/ausser Betrieb anders als Arbeitszeit bewertet; Lohn folgt Vertrag/GAV + angerechneter Arbeitszeit |
| Darf man die Begriffe tauschen? | Nein | Nein |
Wenn Ihr Vertrag «Pikett» sagt, Sie aber faktisch nur Schichtlücken füllen sollen, kann die Qualifikation streitig sein. Dann zählen der Zweck der Bereitschaft und die SECO-Abgrenzung, nicht das Etikett allein.
Ferien, Krankheit, Dokumentation bei Abruf
Auch Abrufkräfte haben Ferien nach Art. 329a OR. Bei stark unregelmässigen Einsätzen kann ein ausgewiesener Ferienzuschlag relevant sein (SECO FAQ Ferien). Bei Krankheit: Art. 324a OR, oft Durchschnitt der bisherigen Beschäftigung. Keine erfundenen %-Sätze «Abrufkrankengeld».
Rechnung in CHF (ohne erfundene Abruf-%)
Alle Beispiele nutzen Durchschnitt aus Ihren Belegen, keine gesetzlichen Fantasieprozente.
Beispiel 1: Echte Abrufarbeit, plötzlicher Null-Abruf
In den letzten sechs Monaten (ohne den Streitmonat) wurden brutto CHF 18'600 ausbezahlt, also durchschnittlich CHF 3'100 pro Monat. Im Streitmonat: CHF 0, obwohl Sie einsatzbereit waren und der Vertrag echte Abrufpflicht vorsieht.
- Orientierungsforderung Annahmeverzug: in der Grössenordnung des Durchschnitts CHF 3'100 brutto für den Monat (Abzüge/Sozialversicherungen nach Abrechnungspraxis).
- Kein gesetzliches «pauschal 80 %» o. Ä.
Beispiel 2: Kündigungsfrist ohne Abruf
Kündigung ausgesprochen, Frist noch zwei volle Monate. Durchschnitt der letzten angemessenen Periode: CHF 2'750/Monat. Kein Abruf mehr.
- Lohnrisiko Arbeitgeber: 2 × 2'750 = CHF 5'500 brutto als Orientierungsvolumen, wenn weder Arbeit zugewiesen noch Lohn gezahlt wird.
- Wieder: Durchschnitt aus Belegen, kein erfundenes Gesetz-% .
Beispiel 3: Unechte Abrufarbeit, einzelne Absagen
Sie dürfen Einsätze ablehnen. Im April lehnen Sie zwei vor, drei nehmen Sie an (24 Stunden à CHF 34.00).
- Geschuldet für geleistete Arbeit: 24 × 34.00 = CHF 816.00 zuzüglich allfällig ausgewiesenem Ferienanteil.
- Kein automatischer Monatsdurchschnitt nur weil «Abruf» auf dem Vertrag steht, wenn unecht und keine Regelmässigkeit/Kündigungssituation greift.
Beispiel 4: Pikettdienst ausserhalb des Betriebs (Abgrenzung)
Sie haben ein festes 80 %-Pensum und Pikett von zu Hause. In einer Nacht zwei Einsätze à 1,5 h plus je 20 Minuten Weg (hin und zurück je Einsatz).
- Anrechenbare Arbeitszeit grob: Einsätze 3,0 h + Wegzeiten (nach Art. 15 Abs. 2 ArGV 1) - z. B. 2 × (20+20) Min. = 80 Min. ≈ 1,33 h → Gesamt ≈ 4,33 h.
- Lohn: diese Stunden nach Vertrag/GAV (Normallohn, allfällige Pikettentschädigung laut Vertrag). Das ist kein Abruf-Annahmeverzug nach OR 324 für «nicht abgerufene» Pikettstunden zu Hause.
Beispiel 5: Pikettdienst im Betrieb
Pikettnacht im Betrieb, 10 Stunden Präsenz, davon 2 Stunden effektiver Einsatz.
- Art. 15 Abs. 1 ArGV 1: 10 Stunden Arbeitszeit (gesamte zur Verfügung gestellte Zeit).
- Bezahlung nach Vertrag; Ruhezeiten danach beachten.
Beispiel 6: Mischlabel «Abruf-Pikett»
Vertragstitel «Pikett», faktisch: Sie werden angerufen, wenn die Filiale mehr Kassen braucht. Keine Störung, kein Notfall.
- Qualifikation driftet Richtung Arbeit auf Abruf / flexible Teilzeit.
- Lohnfrage dann über Einsatzstunden und ggf. OR 324, nicht über Art. 15 ArGV 1 allein.
- Dokumentieren Sie SMS/Disposition und den konkreten Anlass jedes Einsatzes.
Nachweis, Fristen, Verfahren
Hilfreich:
- Vertrag: Abrufpflicht ja/nein, Mindestpensum, Pikettklausel
- Einsatzpläne, Abruf-SMS, Absagen, Zeiten ohne Abruf
- Lohnabrechnungen über eine ausreichende Referenzperiode für den Durchschnitt
- Bei Pikett: Ort (Betrieb/zu Hause), Interventionsfrist, effektive Einsätze, Wegzeiten
- GAV/NAV (oft konkrete Abruf- oder Pikettregeln)
SECO zu Pikettdienst und FAQ zu Verhinderung/Lohn sind Orientierung. Streit aus dem privaten Arbeitsvertrag: Schlichtung / Zivilgericht. Verjährung typisch fünf Jahre (Art. 128 OR).
Häufige Fallen
- Abruf und Pikett gleichsetzen. Unterschiedlicher Zweck, unterschiedliche Normen (OR vs. ArGV 1 Art. 14-15).
- «Kein Einsatz, nie Lohn» bei echter Abrufarbeit und Annahmeverzug für absolut halten.
- In der Kündigungsfrist nicht mehr abrufen und glauben, damit ende jede Zahlungspflicht.
- Erfundene Prozentsätze («gesetzlich 50 % Abruflohn») verwenden. Es gibt sie so nicht.
- Unechte Abrufarbeit wie echte behandeln (oder umgekehrt) ohne den Vertrag zu lesen.
- Pikett zu Hause voll als Arbeitszeit verbuchen, obwohl Art. 15 Abs. 2 ArGV 1 nur Einsatz inkl. Wegzeit anrechnet (sofern wirklich Pikett ausserhalb).
- Französische Intermittent-/Astreinte-Logik unbesehen auf OR und ArGV 1 übertragen.
Was Sie als Nächstes tun können
Trennen Sie schriftlich zwei Spalten: «Abruf / flexible Einsätze» und «Pikett / Störung-Not». Ordnen Sie jeden Kalendertag der letzten Monate zu. Berechnen Sie den Durchschnittslohn nur aus Belegen.
Mit Paye Mes Heures können Sie Einsätze, Lücken und Durchschnittslohn strukturieren und schätzen, laut Vertrag, GAV/NAV und OR/ArG. Es gibt keinen CH-Simulator, der französische Astreinte-Regeln auf Schweizer Abruf oder Pikett kopiert; nutzen Sie das Tool als Dossierhilfe und holen Sie bei Annahmeverzug gezielte Beratung.
Quellen
- Art. 324 OR (Annahmeverzug): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
- Art. 326 OR (Stücklohn / Arbeitszuweisung): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
- ArGV 1 Art. 14-15 (Pikettdienst): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/243/de
- SECO, Pikettdienst: https://www.seco.admin.ch/de/pikettdienst
- SECO, FAQ Ferien (unregelmässige Pensen / Ausweis): https://www.seco.admin.ch/de/faq-ferien
