9 MIN · 12. JULI 2026
Mehrarbeit bei Teilzeit: der Zuschlag von 25 % (§ 19d AZG)
Teilzeitbeschäftigte haben für Mehrarbeit einen gesetzlichen Zuschlag von 25 % (§ 19d AZG). Doch es gibt Ausnahmen, etwa...
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Aurélie PetitAlles über Überstunden: gesetzliche Zuschläge, Berechnung, Rückholung von Rückständen und Rechte der Arbeitnehmer.