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Kündigungsschutz bei Krankheit, Schwangerschaft, Militär : berechnen Sie, was Ihnen zusteht

OR 336c: Kündigung während Sperrfrist ist nichtig. Krankheit, Schwangerschaft, Militär und Betreuungsurlaub verlängern das Verhältnis und den geschuldeten Lohn.

Petra Widmer · Redaktion Arbeitsrecht · PayeMesHeures7. September 202611 Min. Lesezeit
Kündigungsschutz bei Krankheit, Schwangerschaft, Militär: Sperrfristen

Sie liegen mit ärztlichem Zeugnis flach, sind schwanger oder im Militärdienst. Trotzdem flattert eine Arbeitgeberkündigung ins Haus. Nach Art. 336c OR ist eine Kündigung in bestimmten Sperrfristen (nach Ablauf der Probezeit) nichtig: Sie entfaltet keine Wirkung. Das Arbeitsverhältnis und damit der Lohnanspruch laufen weiter, bis eine neue, gültige Kündigung ausserhalb der Sperrfrist greift oder bis eine bereits laufende Kündigungsfrist nach Unterbrechung korrekt zu Ende geht. Das SECO FAQ Kündigung fasst die Fristen und die Folgen klar zusammen.

Kurz gesagt

  • Sperrfristen greifen erst nach der Probezeit und grundsätzlich nur bei Arbeitgeberkündigung (nicht bei eigener Kündigung; SECO).
  • Krankheit/Unfall unverschuldet (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR): im 1. Dienstjahr 30 Tage, 2. bis 5. Jahr 90 Tage, ab 6. Jahr 180 Tage.
  • Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt: absolute Sperrfrist (lit. c).
  • Militär / Zivilschutz / Zivildienst: während des Dienstes und, wenn der Dienst mehr als 11 Tage dauert, vier Wochen davor und danach (lit. a; ausländischer Militärdienst zählt nicht).
  • Betreuungsurlaub (Art. 329i OR): solange der Anspruch besteht, längstens 6 Monate ab erstem Taggeldtag (Art. 336c Abs. 1 lit. cquater OR / SECO).
  • Kündigung während Sperrfrist = nichtig. Verhinderung nach bereits ausgesprochener Kündigung = Unterbrechung der Kündigungsfrist. Laut Vertrag, GAV/NAV und OR.

Recht: Was Art. 336c OR schützt

Das SECO stellt klar: Der Arbeitnehmer ist während der Dauer der Arbeitsverhinderung für eine bestimmte Zeit vor Kündigung geschützt. Die Sperrfrist gibt es erst nach Ablauf der Probezeit. Die Arbeitsverhinderung muss unverschuldet sein. Kündigt der Arbeitnehmer selbst oder endet das Verhältnis im gegenseitigen Einvernehmen, hilft die Sperrfrist in der Regel nicht.

Krankheit und Unfall

Gesetzliche Maximaldauern der Sperrfrist (SECO / Art. 336c OR):

  • im 1. Dienstjahr: 30 Tage;
  • im 2. bis und mit dem 5. Dienstjahr: 90 Tage;
  • ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage.

Eine Kündigung, die während dieser Sperrfrist zugeht, ist nichtig. Der Arbeitgeber muss nach Rückkehr an den Arbeitsplatz oder nach Ablauf der Maximaldauer erneut kündigen. Sonst läuft der Vertrag normal weiter.

Tritt die Verhinderung erst nach einer bereits zugegangenen Kündigung ein, wird die Kündigungsfrist unterbrochen. Sie läuft erst nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit bzw. nach Ablauf der Maximaldauer der Sperrfrist weiter (Art. 336c Abs. 2 OR; SECO).

SECO zur Berechnung (vereinfacht):

  • Noch keine Kündigung: ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zählen; Ende bei Wiedererlangung der Fähigkeit oder bei Ausschöpfen der Maximaldauer.
  • Verschiedene Ursachen (andere Krankheit, anderer Unfall): in der Regel neue Sperrfrist; Rückfälle derselben Ursache werden nicht endlos zu neuen Vollsperren gestapelt (Zweck: kein faktisch unkündbares Verhältnis).
  • Teilweise Arbeitsunfähigkeit: Sperrfristen gelten ebenfalls.
  • Läuft die unterbrochene Frist und gilt Monatsende als Endtermin, verlängert sich das Ende oft bis zum nächsten vertraglichen/gesetzlichen Endtermin (Art. 336c Abs. 3 OR). SECO-Beispiel: wenige Krankheitstage kurz vor dem Monatsende können das Verhältnis um einen vollen Monat schieben.

Ob während der Verhinderung Lohn oder Versicherungsleistungen geschuldet sind, richtet sich nach OR 324a/324b, Krankentaggeld oder UVG. Sperrfrist ≠ automatische 100 % Lohnzahlung; sie schützt vor wirksamer Kündigung.

Schwangerschaft und Zeit nach der Geburt

Während der gesamten Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt darf der Arbeitgeber nicht ordentlich kündigen (Art. 336c Abs. 1 lit. c OR; SECO). Eine trotzdem zugestellte Kündigung ist nichtig. Das ist strenger als beim Urlaub des andern Elternteils, wo der Arbeitgeber kündigen kann, die Frist sich aber um offene Urlaubstage verlängern kann (SECO FAQ).

Parallel existieren ArG-Beschäftigungsverbote (z. B. 8 Wochen nach der Geburt) und EO-Leistungen. Kündigungsschutz OR und Arbeitsverbot ArG sind zu trennen.

Militär, Zivilschutz, Zivildienst

Sperrfrist während des obligatorischen Dienstes und, wenn der Dienst mehr als 11 Tage dauert, vier Wochen vorher und nachher (Art. 336c Abs. 1 lit. a OR). Ausländischer Militärdienst zählt nicht. In eingeschränktem Mass kann die Sperrfrist auch Arbeitnehmerkündigungen betreffen, wenn der Arbeitgeber oder eine vorgesetzte Person Dienst leistet und Sie deren Tätigkeit übernehmen müssen (SECO).

Betreuungsurlaub und weitere Fälle

Solange der Anspruch auf Betreuungsurlaub nach Art. 329i OR besteht: Sperrfrist nach Art. 336c Abs. 1 lit. cquater OR, längstens sechs Monate ab dem Tag, für den der erste Taggeldanspruch entsteht (SECO; BSV Betreuungs-EO). Nicht verwechseln: lit. c = Schwangerschaft; lit. c bis = verlängerter Mutterschaftsurlaub (329f Abs. 2); lit. cquater = Betreuungsurlaub. Weitere Fälle: bewilligte Hilfsaktion im Ausland (Art. 336c Abs. 1 lit. d OR).

CHF-Folgen: nichtige Kündigung und verlängerte Frist

Szenario A: Kündigung während Krankheitssperre 6. Dienstjahr, Sperrfrist bis 180 Tage. Am Tag 20 der Arbeitsunfähigkeit geht eine Kündigung zu. Sie ist nichtig. Das Verhältnis besteht fort. Der Arbeitgeber muss später erneut kündigen. Bis zu einer gültigen Beendigung bleiben Lohn (soweit OR/Versicherung greifen) und Sozialversicherungsunterstellung relevant. Eine «Schlussabrechnung» auf das nichtige Enddatum ist oft zu früh.

Szenario B: Krankheit in der laufenden Kündigungsfrist Monatslohn CHF 5'800, Frist 2 Monate, Endtermin ohne Sperre 30. November. Arbeitsunfähigkeit vom 21. bis 28. November (innerhalb der Frist). Nach SECO-Logik verlängert sich die Frist um diese Tage; mit Monatsende-Klausel kann das Ende auf den 31. Dezember rutschen. Differenz: bis zu einem zusätzlichen Monatlohn CHF 5'800, plus Ferien-/13.-Monats-Anteile nach Vertrag.

Szenario C: Schwangerschaft Kündigung in der 20. Schwangerschaftswoche: nichtig. Erneute Kündigung erst nach Ablauf der Schutzperiode (Geburt + 16 Wochen, sofern die Sperre dann endet). EO-Taggelder und ArG-Regeln laufen parallel; der Kündigungsschutz hält die Vertragsbeziehung offen.

Szenario D: Militär > 11 Tage Dienst 3 Wochen. Kündigung zwei Wochen vor Einrückung: innerhalb der Vier-Wochen-Vorfrist und damit in der Sperre, sofern Probezeit abgelaufen. Folge: Nichtigkeit, nicht bloss «unhöflich».

Rechnen Sie immer mit dem korrekten Endtermin nach OR 336c Abs. 2 und 3, nicht mit dem Datum auf dem ersten Schreiben.

Beweis und Verfahren

Hilfreiche Unterlagen:

  1. Arztzeugnisse mit Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit (oder Schwangerschaftsbestätigung / Dienstbefehl / EO-Betreuungsentscheid).
  2. Zugangsnachweis der Kündigung(en) und allfälliger «erneuter» Kündigungen.
  3. Vertragsbeginn (Probezeit abgelaufen?).
  4. Lohnabrechnungen während Verhinderung und Kündigungsfrist.
  5. Schriftverkehr zur Freistellung: SECO rät, Dienste anzubieten, damit der Lohn während einer verlängerten Frist nicht verloren geht.

Die nichtige Kündigung müssen Sie nicht «anfechten», damit sie verschwindet; sie ist von Gesetzes wegen unwirksam. Praktisch: den Arbeitgeber schriftlich auf die Nichtigkeit und den Weiterlauf hinweisen und die erneute Zustellung / den neuen Endtermin verlangen. Bei Streit: Zivilgericht. Fristen für missbräuchliche Kündigung (Art. 336 ff. OR) sind ein anderes Institut (Einsprache, Klagefrist) und ersetzen die Sperrfristlogik nicht.

Häufige Fallen

  1. Sperrfrist mit Lohnfortzahlungsdauer verwechseln: 30/90/180 Tage schützen vor Kündigung; OR 324a/Taggeld entscheiden über CHF während der Krankheit.
  2. Probezeit übersehen: in der Probezeit greift Art. 336c OR nicht.
  3. Eigene Kündigung aussprechen und danach Sperrschutz erwarten.
  4. Unterbrechung ignorieren und am alten Monatsende austreten, obwohl die Frist noch läuft.
  5. Französische «protection maladie»-Abläufe 1:1 erwarten: massgebend sind OR 336c und das Schweizer Zivilverfahren.

Was Sie als Nächstes tun können

Legen Sie Zeugnis, Kündigungsschreiben und Kalender nebeneinander. Prüfen Sie: Probezeit vorbei? Welche Sperrfrist (Krankheit, Schwangerschaft, Militär, Betreuung)? Zugang während der Sperre oder Verhinderung erst danach? Daraus ergeben sich Nichtigkeit oder Fristunterbrechung und die geschuldeten CHF bis zum richtigen Ende.

Mit Paye Mes Heures können Sie Sperrfristen, verlängerte Endtermine und Lohnlücken strukturieren und schätzen, laut Vertrag, GAV/NAV und OR. Kein fertiger CH-Sperrfrist-Simulator «wie FR»; Ziel ist ein belastbares Dossier für die Klärung mit dem Arbeitgeber.


Quellen

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