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Lohnabrechnung

Lohnabrechnung in der Schweiz prüfen : finden Sie unbezahlte Stunden und den Betrag

OR 323 ff.: schriftliche Lohnabrechnung, Brutto/Netto, Sozialabzüge, Zuschläge und Ferienanteil prüfen und fehlende CHF nachfordern.

Sarah Kunz · Redaktion Arbeitsrecht · PayeMesHeures11. September 20269 Min. Lesezeit
Lohnabrechnung in der Schweiz prüfen: was stimmen muss und was Sie nachfordern

Die Abrechnung kommt per PDF. Brutto sieht «richtig» aus, Netto wirkt dünn. Darunter stehen Kürzel: AHV, ALV, NBU, BVG, Quellensteuer, «Korrektur Vormonat», «Ferienanteil». Viele unterschreiben mental mit «passt schon». Genau dort entstehen stille Unterzahlungen: fehlende Zuschläge, falsche Stundenbasis, zu hohe Abzüge, verschwundene Spesen. In der Schweiz schuldet der Arbeitgeber nicht nur den Lohn, sondern auch eine nachvollziehbare schriftliche Abrechnung.

Kurz gesagt

  • Bei jeder Lohnzahlung ist eine schriftliche Abrechnung zu übergeben (Art. 323b Abs. 1 OR).
  • Der Geldlohn ist in gesetzlicher Währung (CHF) und grundsätzlich innert der Arbeitszeit auszurichten, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist (Art. 323b Abs. 1 OR).
  • Prüfen Sie Bruttolohn, Pensum/Stunden, Zuschläge, gesetzliche Abzüge und Sonderposten Zeile für Zeile.
  • Stundenlohn: Ferien- (und ggf. Feiertags-)anteil muss transparent sein; Auszahlung «statt Ferien» nur unter engen Voraussetzungen.
  • Fehlerhafte Positionen = oft geschuldeter Lohn; geltend machen, Belege sammeln, Streit vor Zivilgericht (nach Schlichtung), Verjährung in der Regel fünf Jahre (Art. 128 OR).

Was die Abrechnung rechtlich leisten muss

Art. 323 OR regelt Fälligkeit und Auszahlung des Lohns; Art. 323b OR die Lohnsicherung. Zentral für Sie: Sie erhalten eine schriftliche Abrechnung. Ohne klare Aufschlüsselung können Sie weder Abzüge noch Zuschläge prüfen.

Inhaltlich erwarten Sie mindestens:

  1. Bruttolohn gemäss Vertrag, GAV oder NAV (Monats- oder Stundenlohn, Pensum)
  2. Zuschläge und Zulagen (Überstunden, Überzeit, Nacht, Sonntag, Kinderzulagen wo geschuldet)
  3. Gesetzliche Abzüge (AHV/IV/EO, ALV, UVG/NBU wo überwälzbar, BVG, Quellensteuer wo anwendbar)
  4. Nettolohn und Zahlungsdatum / Periode
  5. Bei Stundenlohn: allfällige Ferienentschädigung in Prozent und Franken

Das SECO stellt für private Arbeitgebende Berechnungsvorlagen für Lohnbudget und Lohnabrechnung (Stunden- und Monatslohn) bereit. Nutzen Sie sie als Checkliste, nicht als Ersatz für Ihren konkreten Vertrag.

Trennen Sie immer:

  • Gesetzliche Abzüge (korrekt berechnet und ausgewiesen?)
  • Vereinbarte oder GAV-Posten (dürfen sie überhaupt erscheinen?)
  • Einseitige «Korrekturen» ohne Rechtsgrund (oft angreifbar; vgl. auch Regeln zu Rückbehalt und Verrechnung in Art. 323a/323b OR)

So lesen Sie die Zeilen: Checkliste

1. Basis stimmt?

Stimmt der Bruttolohn mit Vertrag und Pensum? Bei Teilzeit: Ist das Pensum korrekt (z. B. 80 % von CHF 7'000 = CHF 5'600)? Wurden Stundenlohn × geleistete Stunden richtig multipliziert?

2. Zuschläge und Zulagen

Fehlen Überstunden/Überzeit, Nacht oder Sonntag, obwohl Sie gearbeitet haben? Steht «Pauschale», ohne dass die Stunden nachvollziehbar sind? Kinder- und Ausbildungszulagen gehören nicht in die «Kulanz»-Schublade, wenn Anspruch besteht.

3. Sozialversicherungen

AHV/IV/EO und ALV: Arbeitnehmeranteil korrekt? NBU: nur soweit überwälzbar und vereinbart/gesetzlich vorgesehen. BVG: Beitrag und versicherter Lohn plausibel? Quellensteuer: Satz und Kanton prüfen, wenn Sie quellensteuerpflichtig sind.

4. Ferien und Feiertage beim Stundenlohn

Bei unregelmässiger oder kurzer Beschäftigung kann ein Ferienanteil auf der Abrechnung erscheinen. Dann muss der Anteil in % und CHF klar sein. «Ferien sind im Stundenlohn drin» ohne Ausweis ist ein Warnsignal.

5. Spesen und Korrekturen

Spesen (OR 327a) sind Auslagenersatz, kein Lohnbestandteil zum «Verrechnen nach Gefühl». «Korrektur Vormonat» ohne Beleg und ohne Ihre Zustimmung ist Anlass zur Nachfrage.

Rechnung in CHF: typische Abweichungen

Beispiel 1: Pensum falsch
Vollzeitäquivalent CHF 6'800, Pensum vertraglich 70 %. Geschuldet: 0,7 × 6'800 = CHF 4'760. Ausbezahlt als 65 %: CHF 4'420. Differenz pro Monat: CHF 340. Über sechs Monate: CHF 2'040 Brutto (plus allfällige Zulagenfolgen).

Beispiel 2: Überstunden fehlen auf der Abrechnung
Stundenlohn CHF 34.00, 10 Überstunden, kein Ausschluss, kein Freizeitausgleich. Geschuldet: 10 × 34 × 1.25 = CHF 425. Steht nichts auf der Abrechnung, fordern Sie die Position nach.

Beispiel 3: Ferienanteil Stundenlohn
Basislohn CHF 30.00/h, Ferienentschädigung 8,33 % ausgewiesen: 30 × 0,0833 ≈ CHF 2.50/h. Fehlt der Ausweis und wurden Ferien weder bezogen noch entschädigt, prüfen Sie den Ferienlohnanspruch (OR 329a ff.), nicht nur die Nettozeile.

Beispiel 4: Unklarer Abzug «Schaden»
Abzug CHF 280 «Kassendifferenz». Ohne gültige Verrechnungsgrundlage und ohne Beachtung der Pfändungsgrenze (Art. 323b Abs. 2 OR) bleibt der Betrag oft geschuldeter Lohn. Schriftlich beanstanden, Frist setzen.

Beispiel 5: 13. Monatslohn / Gratifikation
Ob ein 13. Monatslohn geschuldet ist, hängt von Vertrag, GAV/NAV und Praxis ab. Steht er als Anspruch fest und fehlt die anteilige Auszahlung bei Austritt, gehört die Lücke auf Ihre Forderungsliste, getrennt von einer freiwilligen Gratifikation.

Beweis und Nachforderung

Sammeln Sie:

  • Alle Lohnabrechnungen und den Jahreslohnausweis
  • Arbeitsvertrag, GAV/NAV-Auszüge, Pensumsänderungen
  • Zeiterfassung, Dienstpläne, Spesenbelege
  • Schriftverkehr zu «Korrekturen» und Abzügen

Schreiben Sie dem Arbeitgeber konkret: Periode, Position, Betrag in CHF, Rechtsgrund (Vertrag / OR / GAV). Setzen Sie eine kurze Frist. Bei anwendbarem GAV prüfen Sie paritätische Stellen. Bleibt die Zahlung aus: Schlichtungsgesuch und nötigenfalls Klage beim zuständigen Zivil- bzw. Arbeitsgericht (kantonal organisiert). Keine französischen Prud’hommes.

Verjährung: Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel fünf Jahre (Art. 128 OR). Mit Schlichtungsgesuch oder Klage wird die Verjährung unterbrochen (Art. 135 OR).

Häufige Fallen

  1. Nur das Netto anschauen und Brutto-/Abzugsfehler übersehen.
  2. Kürzeln vertrauen («NBU», «Korrektur»), ohne Beleg zu verlangen.
  3. Stundenlohn ohne Ferienausweis monatelang akzeptieren.
  4. Spesen mit Lohn vermischen und «pauschal erledigt» glauben.
  5. Mündliche Zusagen («nächsten Monat kommt’s») ohne Schriftform.
  6. Austrittsabrechnung unterschreiben, bevor Positionen geklärt sind (Art. 341 OR im Blick behalten).
  7. FR-Logik «bulletin de paie»: massgebend sind OR und Schweizer Sozialversicherungsregeln.

Monat für Monat: ein 15-Minuten-Ritual

Legen Sie Vertrag und Abrechnung nebeneinander. Haken Sie fünf Punkte ab:

  1. Periode und Pensum
  2. Bruttolohn und bekannte Zulagen
  3. Zuschläge für geleistete Sonderzeiten
  4. Abzüge mit Rechtsgrund
  5. Netto und Zahlungseingang auf dem Konto

Weicht der Zahlungseingang vom Netto ab, klären Sie Banklauf und Quellensteuer. Weicht das Brutto vom Vertrag ab, klären Sie Pensum und Stunden. Weicht ein Abzug von der letzten Periode ab, verlangen Sie die Berechnung.

Führen Sie eine einfache Tabelle: Monat, Soll brutto, Ist brutto, Differenz, Status (offen / geklärt). Nach drei Monaten sehen Sie Muster: systematisch fehlende Überstunden, ständig «Korrektur», Ferienanteil der fehlt.

Austritt und Schlussabrechnung

Beim Austritt verdichten sich Fehler: anteiliger 13. Monatslohn, Restferien, Überstunden/Überzeit, Spesen, Rückgabe von Material und allfällige Verrechnung. Verlangen Sie die Schlussabrechnung vor dem Unterschreiben eines «Erledigungs»-Dokuments. Vergleichen Sie mit Ihren eigenen Listen.

Art. 339a OR regelt die gegenseitige Rückgabe und Abrechnung beim Ende des Arbeitsverhältnisses. Eine unterschriebene «Vollständigkeitserklärung» kann je nach Inhalt und Zeitpunkt heikel sein, insbesondere mit Blick auf Art. 341 OR und bereits entstandene Ansprüche. Im Zweifel Positionen offenhalten und schriftlich vorbehalten.

Was Sie als Nächstes tun können

Nehmen Sie die letzten drei Abrechnungen und den Vertrag. Haken Sie Basis, Zuschläge, Abzüge und Sonderposten ab. Notieren Sie Differenzen in CHF und die Periode. Fordern Sie fehlende Belege schriftlich an.

Mit Paye Mes Heures können Sie Ihr Dossier vorbereiten und Positionen schätzen, laut Vertrag, GAV/NAV und anwendbaren Regeln (OR/ArG). Die Schweiz hat kein fertiges «CH = FR»-Simulatormodell; nutzen Sie die Strukturhilfe und holen Sie bei komplexen Sozialversicherungsfragen Fachberatung.


Quellen

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