Kantonaler Mindestlohn (GE, NE, JU, TI, BS) : berechnen Sie, was Ihnen zusteht
Kein Bundes-Mindestlohn in der Schweiz. Was in GE, NE, JU, TI, BS und teils Gemeinden gilt - und wie Sie die Differenz in CHF zurückfordern.
Sie arbeiten in Genf, Basel, Neuenburg, im Jura oder im Tessin - und Ihr Stundenlohn liegt unter dem, was Kolleginnen als «kantonalen Mindestlohn» nennen. Oder Sie hören: «In der Schweiz gibt es keinen Mindestlohn.» Beides kann gleichzeitig stimmen: auf Bundesebene gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. In einzelnen Kantonen und Gemeinden schon. Wer darunter bezahlt wird, hat oft einen klaren Anspruch auf die Differenz in CHF.
Kurz gesagt
- Kein eidgenössischer Mindestlohn. Der Boden kommt aus Kantonsgesetz, Gemeinde (z. B. Stadt Luzern) und/oder GAV/NAV.
- Kantone mit gesetzlichem Mindestlohn (Stand Redaktion): GE, NE, JU, TI, BS. Zusätzlich prüfen Sie Ihre Gemeinde (z. B. Stadt Luzern ab 2026). Zürich/Winterthur und andere Orte können in Bewegung sein - Liste nicht als ewig fest betrachten.
- Beträge ändern sich (Indexierung). Nutzen Sie nur den aktuellen amtlichen Stundenansatz der zuständigen Behörde.
- GAV mit höherem Mindestlohn: für Sie gilt in der Praxis der günstigere (höhere) Boden, soweit die jeweiligen Regeln das vorsehen.
- Unterzahlung = Differenz × Stunden (plus allfällige Ferien-/Feiertagszuschläge je nach Kanton) - schriftlich und mit Belegen zurückfordern.
Kein Bundes-Mindestlohn - aber kantonale und kommunale Böden
Auf Bundesebene regeln OR und ArG Arbeitsvertrag und Arbeitszeit, nicht einen einheitlichen Stundenlohn-Mindestbetrag. Das SECO und die Kantone kommunizieren das seit Jahren so. Wer «es gibt keinen Mindestlohn in der Schweiz» sagt und damit meint «nirgends», irrt.
Was Sie prüfen müssen, in dieser Reihenfolge:
- Arbeitsort (nicht Firmensitz): Wo leisten Sie gewöhnlich Ihre Arbeit?
- Gilt ein kantonaler oder kommunaler Mindestlohn?
- Gilt ein allgemeinverbindlicher GAV oder NAV mit Lohnskala?
- Was steht im Einzelvertrag?
Liegt Ihr effektiver massgeblicher Lohn unter dem anwendbaren Boden, entsteht eine Nachforderung.
Welche Kantone und Gemeinden? (Stand prüfen)
Die folgende Übersicht nennt Orte mit gesetzlichem Mindestlohn und nur Beträge, die wir auf amtlichen Seiten mit Datum/Stand verifiziert haben. Andere Orte: Portal öffnen, aktuellen Ansatz lesen.
Genf (GE)
- CHF 24.59 brutto pro Stunde ab 1. Januar 2026 (indexiert).
- Quelle: ge.ch, Seite «Montant et calcul du salaire minimum», letzte Aktualisierung laut Portal 8. April 2026.
- URL: https://www.ge.ch/appliquer-salaire-minimum-genevois/montant-calcul-du-salaire-minimum
- Spezielle Sätze u. a. für Landwirtschaft/Florikultur; Ausnahmen (Lehre, bestimmte Praktika, unter 18 usw.) auf ge.ch.
Basel-Stadt (BS)
- CHF 22.20 indexierter Mindestlohn für 2026.
- Bei Stundenlohn zusätzlich Ferienzuschlag (mind. 8,33 % bei 4 Wochen Ferien) und Feiertagszuschlag 0,39 % für den 1. August - Tabelle auf der Amtsseite.
- Quelle: Amt für Wirtschaft und Arbeit BS, Seite aktualisiert 13.08.2026.
- URL: https://www.bs.ch/wsu/awa/arbeitsbeziehungen/loehne/mindestlohn
- Gilt am Arbeitsort Basel-Stadt. Branchen mit allgemeinverbindlichem GAV: kantonale MiLo-Regeln können anders greifen (siehe Amts-FAQ).
Neuenburg (NE)
- CHF 21.35 pro Stunde für 2026 (ohne Ferien- und Feiertagsentschädigung im Vergleichswert; Details im Mémento).
- Quelle: Service de l’emploi NE, «Mémento sur le salaire minimum cantonal 2026» (PDF, Dateipfad 2026-02 auf ne.ch).
- URL-Ausgangspunkt: https://www.ne.ch (Suche «salaire minimum» / SEMP Mémento 2026)
- Landwirtschaft/Weinbau/Hortikultur: abweichender tieferer Ansatz laut demselben Mémento.
Jura (JU)
- CHF 21.40 brutto pro Stunde seit 1. Juli 2024 (ohne Ferien- und Feiertagszuschläge; diese zusätzlich).
- Quelle: jura.ch, Seite «Salaires minimaux».
- URL: https://www.jura.ch/fr/Autorites/Administration/DES/Economie-et-Emploi-SEE/Conditions-de-travail/Conditions-de-travail/Salaires-minimaux.html
- Ausnahmen u. a. bei allgemeinverbindlichem GAV mit beziffertem Mindestlohn, bestimmten CTT, Lehre/Ausbildung.
Tessin (TI)
- Bandbreite CHF 20.00 bis CHF 20.50 brutto pro Stunde je Wirtschaftssektor (NOGA), gültig ab 1. Januar 2026.
- Quelle: ti.ch / USML, «Salario minimo cantonale», Decreto esecutivo vom 11. Dezember 2025.
- URL: https://www4.ti.ch/dfe/de/usml/salariominimo/salario-minimo-cantonale
- Bei Stundenlohn: Ferien- und Feiertagsentschädigungen zusätzlich laut kantonaler Regelung.
Stadt Luzern (kommunal)
- CHF 22.75 brutto pro Stunde ab 1. Januar 2026 auf Stadtgebiet.
- Quelle: stadtluzern.ch, Projektseite Mindestlohn (Reglement in Kraft; politische Abstimmung zur Aufhebung für 27. September 2026 angekündigt - Stand der Seite beachten).
- URL: https://www.stadtluzern.ch/projekte/finanzen/80830
- Übergangs- und Kontrollfragen: aktuelle Mitteilungen der Stadt lesen. Rechtsanspruch der Arbeitnehmenden bleibt laut Stadtkommunikation bestehen, auch wenn Kontrollstrukturen vorübergehend eingeschränkt sind.
Andere Orte (ZH, Winterthur, …)
Volksentscheide und Gerichts- oder Umsetzungsfragen können Mindestlöhne in weiteren Städten oder Kantonen vorbereiten oder verzögern. Fixieren Sie keine veraltete Liste. Prüfen Sie Ihren Kanton und Ihre Gemeinde auf dem offiziellen Portal, bevor Sie eine Zahl in den Vertrag oder die Forderung schreiben.
Beispiel: Differenz zurückrechnen (mit verifiziertem Ansatz)
Beispiel Genf, 2026: Amtlicher Ansatz CHF 24.59/h.
Angenommen, Sie werden mit CHF 22.00/h brutto bezahlt (ohne dass Ferienzuschläge den Vergleich «retten»), 160 Stunden im Monat, drei Monate Unterzahlung:
- Differenz pro Stunde: 24.59 − 22.00 = CHF 2.59
- Pro Monat: 2.59 × 160 = CHF 414.40
- Drei Monate: CHF 1'243.20 brutto (Illustrationsrechnung)
Dazu können je nach Kanton und Lohnform Ferien-/Feiertagszuschläge und die Frage gehören, ob ein 13. Monatslohn in den Vergleich einfliesst (GE, NE, BS, Luzern regeln das unterschiedlich). Rechnen Sie nicht «nach Gefühl», sondern nach der kantonalen Vergleichsmethode (oft: massgeblicher AVS-Lohn ohne bestimmte Zuschläge, oder Basissatz plus klar definierte Zulagen).
Beispiel Basel-Stadt, 2026: Basissatz CHF 22.20/h. Liegt Ihr Basissatz darunter, ist die Differenz nachforderbar; bei Stundenlohn prüft das Amt zudem die Zuschlagstabelle (Total geschuldet inkl. Ferien/1. August).
Beispiel Tessin: Ohne Ihren NOGA-Sektor kennen Sie den exakten Satz nicht. Nutzen Sie den Rechner bzw. die Sektorliste auf ti.ch (20.00-20.50) und vergleichen Sie Ihren Basissatz.
GAV kann günstiger sein - und Ausnahmen beachten
- Ein allgemeinverbindlicher GAV mit höherem Mindestlohn setzt oft den branchenüblichen Boden. Manche Kantone nehmen Betriebe mit beziffertem GAV-Mindestlohn vom kantonalen MiLo aus oder regeln den Vorrang ausdrücklich (BS, JU u. a.). Lesen Sie die Amts-FAQ.
- Wo kantonaler und GAV-Boden parallel relevant sind, gilt für Sie praktisch der höhere Schutz, soweit die Normen das so vorsehen.
- Typische Ausnahmen: Lehre, bestimmte Praktika, jugendliche Ferienjobs, Integrationsmassnahmen, teilweise Landwirtschaft. «Praktikum» auf dem Papier reicht nicht, wenn faktisch Normalarbeit geleistet wird (Formulierungen der Kantone/Stadt Luzern sind hier streng).
So fordern Sie die Unterzahlung ein
- Arbeitsort und Zeitraum festhalten (Monate, Stunden, Lohnform).
- Amtlichen Satz für jedes Jahr der Unterzahlung notieren (GE indexiert jährlich; BS publiziert Jahrestabellen).
- Lohnabrechnungen, Vertrag, Zeiterfassung, Stelleninserat (manchmal relevant) sammeln.
- Schriftliche Nachforderung an den Arbeitgeber: Differenzbetrag, Periode, Rechtsgrund (kantonales/kommunales Gesetz + Vertrag/GAV).
- Parallel oder danach: kantonale Aufsicht (z. B. OCIRT Genf, AWA Basel-Stadt, SEMP/ORCT Neuenburg, SEE Jura, USML Tessin) und/oder Schlichtungsbehörde / Zivilgericht am Arbeitsort.
Verjährung: Lohnforderungen verjähren in der Regel nach fünf Jahren (Art. 128 OR). Handeln Sie, bevor Perioden «wegrollen».
Häufige Fallen
- Firmensitz statt Arbeitsort - massgebend ist, wo Sie gewöhnlich arbeiten.
- Veralteter CHF-Satz aus einem Blog 2023 - immer amtliche Seite des laufenden Jahres.
- «GAV deckt alles» ohne den GAV-Mindestlohn zu lesen - manchmal liegt der GAV darunter oder daneben.
- Stundenlohn «all-in» ohne ausgewiesene Ferienentschädigung - in mehreren Kantonen müssen Zuschläge zusätzlich zum MiLo-Basissatz kommen.
- Provision soll den Mindestlohn «auffüllen» - in der Stadt Luzern etwa zählen variable Anteile laut FAQ nicht zum Erreichen des Mindestlohns; in anderen Kantonen gelten AVS-Regeln mit eigenen Einschlüssen/Ausschlüssen. Nie pauschal annehmen.
- Liste GE/NE/JU/TI/BS als vollständig und ewig - Gemeinden und neue Vorlagen ändern das Bild. Prüfen Sie Kanton und Gemeinde.
Was Sie jetzt tun können
Schlagen Sie den aktuellen Stundenansatz Ihres Arbeitsorts auf der amtlichen Seite nach (Links unten). Vergleichen Sie mit Ihrem Basissatz laut Abrechnung. Multiplizieren Sie die Differenz mit den Stunden der Unterzahlungsperiode. Fordern Sie den Betrag schriftlich ein - laut Vertrag, GAV und OR/ArG (ggf. kantonal).
Paye Mes Heures unterstützt Sie dabei, Perioden, Stunden und Differenzposten für ein Nachforderungsdossier zu ordnen. Ein fertiger «CH-Mindestlohn-Simulator» ersetzt weder die Indexierung Ihres Kantons noch die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde.
Offizielle Quellen (Beträge verifiziert)
- Genf, Ansatz 2026 CHF 24.59/h (Stand Seite 8.4.2026): https://www.ge.ch/appliquer-salaire-minimum-genevois/montant-calcul-du-salaire-minimum
- Basel-Stadt, Ansatz 2026 CHF 22.20/h (Seite aktualisiert 13.8.2026): https://www.bs.ch/wsu/awa/arbeitsbeziehungen/loehne/mindestlohn
- Neuenburg, Ansatz 2026 CHF 21.35/h: Mémento salaire minimum 2026, Service de l’emploi (ne.ch)
- Jura, Ansatz CHF 21.40/h seit 1.7.2024: https://www.jura.ch/fr/Autorites/Administration/DES/Economie-et-Emploi-SEE/Conditions-de-travail/Conditions-de-travail/Salaires-minimaux.html
- Tessin, Bandbreite CHF 20.00-20.50/h ab 1.1.2026: https://www4.ti.ch/dfe/de/usml/salariominimo/salario-minimo-cantonale
- Stadt Luzern, CHF 22.75/h ab 1.1.2026: https://www.stadtluzern.ch/projekte/finanzen/80830
- SECO (Arbeitsrecht / Orientierung): https://www.seco.admin.ch
- ch.ch (Bürgerportal, Suche «Mindestlohn» / Lohn): https://www.ch.ch
