GAV und NAV : berechnen Sie, was Ihnen zusteht
Gesamtarbeitsvertrag und Normalarbeitsvertrag: wann Mindestlöhne und Zuschläge zwingend sind, wie Sie Unterzahlung erkennen und in CHF zurückfordern.
Ihr Vertrag nennt einen Stundenlohn. Kolleginnen in der gleichen Branche verdienen laut «GAV» mehr. Der Chef sagt: «Bei uns gilt kein GAV.» In der Schweiz gibt es keinen nationalen Mindestlohn für alle Branchen. Es gibt aber Gesamtarbeitsverträge (GAV), teils allgemeinverbindlich erklärt, und Normalarbeitsverträge (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen. Ob Sie darunterfallen, entscheidet über hunderte Franken pro Monat. Und: nicht jeder Betrieb hat einen GAV.
Kurz gesagt
- Ein GAV ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaften; er gilt für unterstellte Betriebe und oft branchenweit, wenn er allgemeinverbindlich erklärt ist.
- Ein NAV kann zwingende Mindestlöhne setzen (Beispiel: NAV Hauswirtschaft des Bundes).
- Liegt Ihr Lohn unter dem anwendbaren GAV-/NAV-Minimum, haben Sie Anspruch auf die Differenz (Unterzahlung).
- Prüfen Sie Zugehörigkeit mit dem SECO-Mindestlohnrechner und den paritätischen Kommissionen; nicht raten.
- Rückforderung: schriftlich, Belege, ggf. PK/Verband, sonst Schlichtung und Zivilgericht; Verjährung in der Regel fünf Jahre (Art. 128 OR).
So prüfen Sie, ob Sie unterstellt sind
- Branche und Tätigkeit genau beschreiben (nicht nur Firmenname).
- SECO-Entsendung- und Mindestlohnrechner bzw. Branchenübersichten nutzen: zeigt oft, ob AVE-GAV oder NAV mit Mindestlohn greift und wer die Kontaktstelle ist.
- Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung lesen: Verweise auf GAV?
- Bei Verdacht: paritätische Kommission oder Gewerkschaft / Arbeitgeberverband fragen.
- Kantonalen Mindestlohn separat prüfen (nicht mit GAV verwechseln).
Das SECO unterscheidet ausdrücklich Branchen mit und ohne AVE-GAV bzw. NAV mit zwingenden Mindestlöhnen. In Branchen ohne solche Minima sind die orts- oder branchenüblichen Löhne relevant; Unterbietung kann trotzdem rechtlich und behördlich problematisch sein, aber die Anspruchsgrundlage ist eine andere als beim klaren GAV-Minimum.
Rechnung in CHF: Unterzahlung sichtbar machen
Die genauen Mindestansätze stehen im jeweiligen GAV/NAV (Funktion, Erfahrung, Region, Qualifikation). Erfinden Sie keine «Schweiz-Pauschale». Rechnen Sie mit Ihrem anwendbaren Satz.
Beispiel 1: Stundenlohn unter GAV-Minimum
Anwendbarer GAV-Mindestlohn laut Tabelle: CHF 28.50/h brutto. Sie erhalten CHF 25.00/h. Differenz: CHF 3.50/h. Bei 160 Stunden/Monat: 160 × 3.50 = CHF 560/Monat. Über 12 Monate: CHF 6'720 (ohne Zuschläge und 13. Lohn, falls der GAV diese zusätzlich regelt).
Beispiel 2: Monatslohn und 13. Monatslohn
GAV verlangt Mindestmonatslohn CHF 5'200 × 13. Sie erhalten CHF 5'200 × 12 ohne 13. Lohn, obwohl der GAV ihn zwingend vorsieht. Fehlbetrag: CHF 5'200 pro Jahr (anteilig bei unterjährigem Ein-/Austritt prüfen).
Beispiel 3: NAV Hauswirtschaft (Orientierung, Stand SECO 1.1.2026)
Der NAV Hauswirtschaft des Bundes kennt vier Mindestlohn-Kategorien (brutto/h, ohne die Sonderfälle des Textes):
- ungelernt: CHF 20.35
- ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung: CHF 22.30
- gelernt mit EBA (oder vergleichbare 2-jährige Ausbildung): CHF 22.30
- gelernt mit EFZ (oder vergleichbare 3-jährige Ausbildung): CHF 24.55
Liegt Ihr Privathaushalt-Stundenlohn unter der Kategorie, die auf Sie zutrifft, und greift der NAV, ist die Differenz nachforderbar. Ausnahme Genf: eigene Regeln. Immer den aktuellen NAV-Text und den Kanton prüfen (« Text prüfen »), nicht nur diese Orientierungswerte.
Beispiel 4: Zuschläge laut GAV
Der Einzelvertrag schweigt zu Sonntagsarbeit. Der AVE-GAV sieht einen Zuschlag vor. Sie leisten 8 Sonntagsstunden à Basis CHF 30. Fehlt der GAV-Zuschlag (angenommen 50 % laut Ihrem GAV-Text), fehlen 8 × 30 × 0,50 = CHF 120 pro solchen Tag. Ohne den GAV-Text nicht schätzen; mit dem Text schon.
Beispiel 5: «Üblicher Lohn» ohne GAV
Kein GAV, kein NAV, kein kantonaler Mindestlohn. Dann zählt die Vereinbarung und das OR. Eine «branchenübliche» Erwartung allein ersetzt keinen klaren Anspruch; trotzdem dokumentieren und vergleichen, bevor Sie unterschreiben oder schweigen.
Durchsetzung: PK, Schreiben, Gericht
Bei AVE-GAV: Meldung und Abklärung über die paritätische Kommission (Kontrollen, Lohnbuch). Parallel bleibt Ihr individueller Lohnanspruch zivilrechtlich durchsetzbar.
Vorgehen:
- GAV/NAV-Auszug und Ihre Abrechnungen sichern
- Differenz in CHF und Perioden auflisten
- Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung auffordern
- Bei GAV: PK / Gewerkschaft einbeziehen
- Sonst: Schlichtungsgesuch, Klagebewilligung, Zivil-/Arbeitsgericht
Öffentlich-rechtliche Anstellungen folgen oft eigenen Personalrechtssystemen. SECO-Hilfen sind Orientierung; im Streit entscheidet die zuständige Instanz.
Häufige Fallen
- Annehmen, jeder Betrieb habe einen GAV.
- Falsche Branche wählen und den falschen Mindestlohn vergleichen.
- Nur den Einzelvertrag lesen und den AVE-GAV ignorieren.
- Kantonalen Mindestlohn und GAV-Minimum vermischen (es gilt das für Sie Günstigere / Anwendbare, Fall prüfen).
- Mündliche «wir zahlen marktgerecht» ohne Tabellenabgleich.
- Zu spät handeln: fünf Jahre Verjährung, aber Beweise altern.
- FR-«convention collective»-Automatik: Schweizer Geltung hängt an Unterstellung und AVE, nicht am Bauchgefühl.
Was der Einzelvertrag nicht wegwischen kann
Ist ein AVE-GAV anwendbar, gelten die für verbindlich erklärten Mindestbestimmungen auch dann, wenn Ihr Einzelvertrag einen tieferen Lohn nennt. Der tiefere Satz ist dann in der Regel nicht massgebend. Umgekehrt: Fehlt jeder GAV und jeder NAV und jeder kantonaler Mindestlohn, hilft der Hinweis «Branche zahlt sonst mehr» allein wenig; Sie brauchen Vertrag, Übung oder eine andere Anspruchsgrundlage.
Prüfen Sie deshalb immer drei Schichten:
- Zwingendes öffentliches Recht / kantonaler Mindestlohn
- AVE-GAV oder NAV mit Mindestlohn
- Einzelvertrag und ortsübliche Abreden
Die günstigste für Sie anwendbare zwingende Regel setzt die Untergrenze. Was darüber vertraglich vereinbart ist, bleibt geschuldet.
Dokumentation für die paritätische Kommission
Wenn Sie eine PK einschalten, liefern Sie:
- Firmenname, Adresse, Einsatzort
- Ihre Funktion und Qualifikation
- Zeitraum der Unterzahlung
- Abrechnungen und Vertrag
- Berechnung Soll (GAV-Satz) minus Ist
Die PK kontrolliert kollektiv; Ihre Individualforderung bleibt parallel denkbar. Notieren Sie Aktenzeichen und Daten. Zahlt der Betrieb nach einer Kontrolle nach, prüfen Sie, ob Ihre Perioden und Beträge vollständig erfasst sind.
Was Sie als Nächstes tun können
Klären Sie in einer Stunde: Branche, Tätigkeit, Kanton, Vertragshinweis auf GAV/NAV. Schlagen Sie den Mindestlohn nach und rechnen Sie die Monatsdifferenz in CHF. Bewahren Sie Tabellenstand und Datum.
Mit Paye Mes Heures können Sie Ihr Dossier ordnen und Unterzahlungspositionen schätzen, laut Vertrag, GAV/NAV und anwendbaren Regeln (OR/ArG). Kein Simulator ersetzt den Blick in den konkreten GAV-Text; bei Unsicherheit holen Sie Verbands- oder Rechtsberatung.
Quellen
- SECO, Entsendung und Mindestlohnrechner: https://www.seco.admin.ch/de/entsendung-und-mindestlohnrechner
- SECO, Informationen zum NAV Hauswirtschaft (Stand 1.1.2026)
- Obligationenrecht (OR), Arbeitsvertrag: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de
- ch.ch / gav-service.ch (Orientierung zu GAV-Mindestlöhnen)
