Minijob und Mindestlohn: Was Ihnen trotz geringfügiger Beschäftigung zusteht
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch im Minijob. So trennen Sie Stundenlohn (13,90 € ab 01.01.2026) und Geringfügigkeitsgrenze (603 €), und so prüfen Sie Ihre Abrechnung.
„Minijob heißt doch sowieso nur 520 Euro und irgendein Pauschallohn.“ Solche Sätze hören Sie immer noch. Sie sind doppelt falsch: Die Verdienstgrenze hat sich längst verändert, und vor allem gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobberinnen und Minijobber.
Dieser Artikel trennt klar zwei Größen, die ständig vermischt werden:
- den Stundenlohn nach Mindestlohngesetz (MiLoG) und
- die Geringfügigkeitsgrenze (monatliche Verdienstgrenze des Minijobs).
Nur wenn Sie beide Ebenen getrennt prüfen, merken Sie, ob Ihr Minijob rechtlich und rechnerisch sauber läuft.
Kurz gesagt
- Das Mindestlohngesetz gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Minijob ist keine Ausnahme vom MiLoG.
- Ab 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Zeitstunde (BMAS).
- Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 € im Monat (Minijob-Zentrale). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.
- Stundenlohn und Monatsgrenze sind verschiedene Prüfgrößen: Unter Mindestlohn ist unzulässig; über der Monatsgrenze droht der Verlust des Minijob-Status.
- Dokumentieren Sie Ihre Stunden. Für viele Minijobs besteht eine Arbeitszeitaufzeichnungspflicht des Arbeitgebers.
Legal-Klarstellung: MiLoG gilt im Minijob
Das ist der Korrekturpunkt, an dem viele ältere Ratgeber scheitern:
- Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig vom Umfang der Tätigkeit.
- Er gilt damit auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobs), soweit keine spezielle gesetzliche Ausnahme greift (etwa bestimmte Praktika, Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, u. a.).
- Ein Minijob berechtigt den Arbeitgeber nicht, unter dem Mindestlohn zu zahlen, nur weil die Beschäftigung „geringfügig“ ist.
Wenn Ihnen gesagt wird: „Im Minijob reicht ein niedriger Pauschalstundenlohn, Hauptsache die Monatsgrenze stimmt“, ist das rechtlich gefährlich. Die Monatsgrenze begrenzt den Minijob-Status. Der Mindestlohn begrenzt den Stundenpreis.
Zwei Zahlen, zwei Bedeutungen
1) Stundenlohn: gesetzlicher Mindestlohn
| Zeitraum | Gesetzlicher Mindestlohn (brutto / Zeitstunde) |
|---|---|
| ab 01.01.2026 | 13,90 € |
| ab 01.01.2027 | 14,60 € (bereits angekündigte weitere Stufe laut BMAS) |
Quelle: BMAS, Informationen zum Mindestlohn.
Der Mindestlohn ist die Untergrenze je gearbeiteter Stunde. Liegt Ihr vertraglicher Stundenlohn darunter, ist das ein MiLoG-Problem, egal ob Minijob oder Vollzeit.
2) Monatsverdienst: Geringfügigkeitsgrenze
| Zeitraum | Geringfügigkeitsgrenze (regelmäßig / Monat) |
|---|---|
| ab 01.01.2026 | 603 € |
| Ausblick 2027 | 633 € (mit dem dann höheren Mindestlohn) |
Quelle: Minijob-Zentrale.
Die Geringfügigkeitsgrenze sagt: Wie hoch darf der regelmäßige monatliche Verdienst sein, damit die Beschäftigung als Minijob mit Verdienstgrenze gilt? Sie ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.
Der Link zwischen beiden Größen
Die Idee hinter der dynamischen Grenze: Bei steigendem Mindestlohn soll weiterhin eine Wochenarbeitszeit von etwa 10 Stunden im Minijob möglich bleiben, ohne dass die Monatsgrenze sofort gerissen wird.
Vereinfachte gesetzliche Rechenlogik (von der Minijob-Zentrale erläutert):
Mindestlohn × 130 ÷ 3, auf volle Euro aufgerundet.
Für 2026:
- 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → aufgerundet 603 €
Das erklärt den Gleichlauf: Steigt der Mindestlohn, steigt die Minijob-Grenze mit. Es erklärt nicht, dass Sie unter 13,90 € die Stunde bezahlt werden dürften.
Rechenbeispiele in Euro
Beispiel A: Sauberer Minijob am Mindestlohn
- Stundenlohn: 13,90 €
- Monatliche Stunden: 40
- Monatsverdienst: 40 × 13,90 € = 556,00 €
Ergebnis: Stundenlohn erreicht den Mindestlohn. Monatsverdienst liegt unter 603 €. Minijob-Status und MiLoG passen zusammen.
Beispiel B: Zu niedriger Stundenlohn trotz „passender“ Monatsgrenze
- Vereinbarter Pauschallohn: 500 € im Monat
- Tatsächlich gearbeitete Stunden: 45
- Effektiver Stundenlohn: 500 € ÷ 45 = 11,11 €
Hier liegt der Monatsbetrag unter 603 €, aber der Stundenlohn klar unter 13,90 €. Das ist die klassische Minijob-Falle: Die Grenze wird eingehalten, das MiLoG aber verletzt.
Beispiel C: Grenze erreicht bei Mindestlohn
- Stundenlohn: 13,90 €
- Maximale Stunden im Monat bei genau 603 €: 603 ÷ 13,90 ≈ 43,38 Stunden
Praktisch: Rund 43 Stunden im Monat zu 13,90 € bleiben im Rahmen der 603-Euro-Grenze. Mehr Stunden bei gleichem Stundenlohn drücken den Verdienst über die Grenze.
Beispiel D: Höherer Stundenlohn, weniger Stunden
- Stundenlohn: 16,00 €
- Ziel: unter 603 € bleiben
- Max. Stunden: 603 ÷ 16,00 = 37,6875 → realistisch höchstens 37 Stunden, sonst droht Überschreiten
Höherer Lohn ist erlaubt und oft sinnvoll. Er verkürzt nur den Spielraum an Stunden innerhalb der Minijob-Grenze.
Beispiel E: Zwei Minijobs
Mehrere Minijobs können zusammengerechnet werden. Entscheidend ist dann oft der gesamte regelmäßige Verdienst aus den geringfügigen Beschäftigungen. Wer zwei Jobs à 400 € hat, liegt in der Summe bei 800 € und damit über 603 €. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung kann dann kippen. Klären Sie Mehrfachbeschäftigungen früh mit den zuständigen Stellen bzw. anhand der Hinweise der Minijob-Zentrale.
Was der Arbeitgeber zahlen und dokumentieren muss
Mindestlohn und Abrechnung
- Brutto-Stundenlohn mindestens 13,90 € (ab 01.01.2026), soweit das MiLoG greift.
- Zuschläge, Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall können zusätzliche Ansprüche sein. Minijob heißt nicht „ohne Urlaub“ und nicht „ohne Lohnfortzahlung“.
- Der Minijob-Status betrifft vor allem die Sozialversicherungspauschalen und die Verdienstgrenze, nicht den kompletten Wegfall arbeitsrechtlicher Mindeststandards.
Arbeitszeit dokumentieren
Nach den Vorgaben rund um die Mindestlohndokumentation müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit von Minijobberinnen und Minijobbern in vielen Fällen aufzeichnen (Ausnahme u. a. bestimmte Privathaushaltsbeschäftigungen). Parallel sollten Sie selbst Beginn, Ende und Pausen notieren. Bei Streit um den effektiven Stundenlohn entscheiden oft die Stunden.
So prüfen Sie Ihren Minijob in 10 Minuten
Vertragsstundenlohn lesen Steht ein Stundenlohn drin? Liegt er bei mindestens 13,90 €?
Monatsverdienst der letzten 3 Abrechnungen addieren Regelmäßig ≤ 603 €? Oder nur zufällig darunter?
Tatsächliche Stunden zählen Abrechnung ÷ Stunden = effektiver Stundenlohn. Unter 13,90 €? Alarm.
Unbezahlte Arbeit suchen Einarbeiten, Kassenschluss, WhatsApp-Dienste, Rüstzeiten: Zählt Arbeitszeit, wenn sie angeordnet oder geduldet wird.
Mehrere Jobs prüfen Summe der Minijobs im Blick behalten.
Schriftlich nachfassen Bitten Sie um Korrektur des Stundenlohns und um Offenlegung der erfassten Stunden.
Musterrechnung für die Nachfrage
„Im März wurden 44 Stunden erfasst. Ausgezahlt wurden 520 € brutto. 520 ÷ 44 = 11,82 €/h. Ab 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 €/h. Bitte korrigieren Sie die Abrechnung und den Vertrag.“
Solche konkreten Zahlen wirken besser als allgemeine Beschwerden.
Häufige Fallen
Monatsgrenze mit Stundenlohn verwechseln 603 € sagen nichts darüber aus, ob die einzelne Stunde korrekt bezahlt wurde.
Veraltete 450-/520-Euro-Mythen Die Grenze liegt 2026 bei 603 €. Alte Forenbeiträge sind gefährlich.
Pauschallöhne ohne Stundenkontrolle „500 € pauschal für alles“ wird illegal, sobald die Stunden den Mindestlohn unterschreiten.
Grenze überschreiten und es ignorieren Regelmäßig über 603 € kann den Minijob-Status beenden und in den Midijob-/Sozialversicherungsbereich führen.
Keine eigenen Zeitnotizen Wenn nur der Arbeitgeber Stunden führt und sie „vergisst“, fehlt Ihnen die Gegenprobe.
Rechte pauschal abschreiben Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigungsschutzregeln können auch im Minijob relevant sein. „Ist ja nur Minijob“ ist keine Rechtsquelle.
Nur auf den Arbeitgeber-Hinweis vertrauen „Das macht die Minijob-Zentrale schon“ ersetzt nicht Ihre Prüfung von Stundenlohn und Abrechnung.
Was Paye Mes Heures für Minijobs leisten kann
Paye Mes Heures hilft Ihnen, Abrechnung und geleistete Stunden gegen Vertrag, Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze zu halten. Für Deutschland ist unser Simulator derzeit nicht so ausgebaut wie im französischen Angebot. Was wir anbieten, ist eine Einschätzung laut Vertrag, Tarif (falls vorhanden) und Gesetz: Liegt der effektive Stundenlohn unter 13,90 €? Passt der Monatsverdienst zur 603-Euro-Grenze? Fehlen Stunden oder Zulagen?
Bringen Sie idealerweise mit: Arbeitsvertrag, letzte Abrechnungen, eigene Stundenzettel. Dann wird aus dem Bauchgefühl eine nachvollziehbare Differenz in Euro.
Offizielle Quellen
- BMAS, Informationen zum Mindestlohn (u. a. 13,90 € ab 01.01.2026; Geltung auch für Minijobs): https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Informationen-zum-Mindestlohn/informationen-zum-mindestlohn-deutsch.html
- Minijob-Zentrale, Minijob mit Verdienstgrenze: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze
- Minijob-Zentrale, FAQ Geringfügigkeitsgrenze (603 €; Formel Mindestlohn × 130 ÷ 3): https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/begriffe-und-beschaeftigungsarten/17_was_ist_die_geringf%C3%BCgigkeitsgrenze/faq_17_was_ist_die_geringf%C3%BCgigkeitsgrenze
- Minijob-Zentrale, Überblick Minijobs: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs
- Mindestlohngesetz (MiLoG): https://www.gesetze-im-internet.de/milog/
Stand: September 2026. Bei Grenz- und Beitragsfragen im Einzelfall zusätzlich Minijob-Zentrale bzw. Rechtsberatung hinzuziehen.
